"Gesetzeswidrige Aktion": VKI reichte eine Klage gegen unerwünschte Werbeanrufer ein
- Kritisierte Firma wirbt für Teilnahme an Glücksspiel
- Dolinschek: Widerspricht Telekommunikationsgesetz
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) geht gerichtlich gegen unerwünschte Werbeanrufe vor. Die Verbraucherschützer haben eine Unterlassungsklage gegen eine Gesellschaft eingebracht, die mit Telefonanrufen auf den Verkauf von Lottoscheinen oder auf die Teilnahme an Spielergemeinschaften abzielt.
Konsumenten beanstanden, dass sie der Gesellschaft ihre Einwilligung zu Anrufen für Werbezwecke nicht erteilt haben, berichtete das Staatssekretariat für Konsumentenschutz. "Diese Anrufe werden zum einen als Belästigung empfunden und zum anderen besteht massive Überrumpelungsgefahr", sagte Staatssekretär Sigisbert Dolinschek in einer Aussendung.
Die Anrufer melden sich laut den Konsumentenschützern unter dem Namen "Euro Lotto". Es werde vorerst eine einfache Gewinnfrage zum Werbeslogan des Unternehmens gestellt. Zur richtigen Antwort werde herzlich gratuliert, damit habe man die Möglichkeit erlangt, 28 Lottoscheine um 48 Euro zu erwerben und an der Verlosung "des größten Jackpots Europas" teilzunehmen. Diese unerbetenen Anrufe zu Werbezwecken verstoßen klar gegen die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, das Konsumenten vor Überrumpelung schützen soll, betonte Dolinschek.
Über solche Umtriebe ärgert sich auch die "EuroLotto Systems GmbH", die unter potenziellen Verwechslungen mit der inkriminierten Firma leidet: EuroLotto Systems GmbH betonte in einer Mitteilung gegenüber der APA, dass sie weder mit dem werbenden Unternehmen noch mit deren Telefonagenturen geschäftliche Beziehungen pflege. Anwalt Thomas Fraiss teilte mit, dass EuroLotto Systems schon in der vergangenen Woche selbst beim Landesgericht Linz eine Klage gegen eine Firma, die sich solcher Praktiken bediene, eingebracht habe. Darin werde unter anderem die Unterlassung von unzulässigen Werbeanrufen gefordert. (apa/red)
