Donnerstag, 1. September 2005

Grundversorgung von Asylwerbern: Bund zahlt drauf, Länder kommen billiger weg

  • Hilfsbedürftige Fremde: Kostenteilung von 60 zu 40
  • Bei längeren Asylverfahren muss Bund 100% zahlen

Das seit Mai des Vorjahres gültige Grundversorgungs-Modell für Asylwerber und hilfsbedürftige Fremde kommt dem Bund teurer als ursprünglich geplant, den Ländern hingegen billiger. Grundsätzlich beträgt die Kostenteilung zwischen Bund und Ländern 60 zu 40. Wenn ein Asylverfahren nach einem Jahr aber noch nicht abgeschlossen ist, muss der Bund 100 Prozent der Kosten übernehmen.

Dabei zeigt eine aktuelle Statistik, dass mehr als die Hälfte aller rund 28.000 Personen, die sich derzeit in der Grundversorgung befinden, schon mindestens ein Jahr im Verfahren sind. Im Detail gab es 14.246 so genannte 100-Prozent-Fälle, 13.737 Personen waren kürzer als ein Jahr im Asylverfahren. Die Grundversorgung umfasst Verköstigung, Unterbringung und Krankenversicherung.

Im Vorjahr gab es des öfteren heftige Diskussionen über die Aufteilung der Flüchtlinge auf die einzelnen Bundesländer. Die vereinbarten Quoten werden zwar weiterhin - mit Ausnahme von Wien und Niederösterreich - von keinem Bundesland erfüllt, die Aufregung hat sich aber dennoch gelegt. Wie hinter vorgehaltener Hand bestätigt wird, dürfte das - abgesehen von der rückgängigen Zahl von Asyl- Neuanträgen - auch mit der Finanzfrage zu tun haben.

Die Länder haben im Vorjahr weniger Mittel budgetiert, als sie nun wegen der langen Verfahrensdauer tatsächlich vom Innenministerium bekommen. Im Innenministerium hieß es, für den gesamten Bereich der Grundversorgung seien 89 Mio. Euro budgetiert worden, darüber hinaus gebe es eine Ermächtigung über 50 Mio. Euro, um etwaige Mehrkosten abzudecken. (apa)

1.9.2005 11:08