Mittwoch, 31. August 2005

Aufregung um Affäre mit minderjährigen Callgirls: Staatsanwalt ermittelt vs. Agentur

  • Vermittelte minderjährige osteuropäische Mädchen
  • Ermittlungen gegen Kunden kurz vor ihrer Einleitung

Aufregung herrscht derzeit bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien und im Justizministerium um die Ermittlungen gegen eine noble Wiener Begleitagentur, deren Betreiber im Vorjahr in Korneuburg verurteilt worden sind. Sie hatten ihrem betuchten Kundenkreis teilweise minderjährige osteuropäische Mädchen vermittelt.

Obwohl seit August 2002 Sex gegen Entgelt mit Personen unter 18 Jahren strafbar ist, interessierte sich die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg für die Freier - unter ihnen ein prominenter US-Anwalt, ein Wiener Strafverteidiger, ein Mitarbeiter der Parlamentsdirektion, Botschaftsangehörige, honorige Geschäftsleute und Manager - erstaunlich wenig. Nicht ein Mal der hier zu Lande immer wieder präsente US-Advokat wurde behelligt, obwohl dieser - wie nun von der Wiener Stadtzeitung "Falter" veröffentliche Abhörprotokolle der Polizei ergeben - sich in einem Wiener Hotel ausgiebig mit einer 17-jährigen Schülerin aus Litauen vergnügt haben dürfte.

Gegen den Anwalt und andere Kunden des Callgirlrings wurde seitens der Justiz keine Erhebungen betrieben. Sie wurden zum Teil nicht ein Mal als Zeugen einvernommen, was klarstellen hätte können, ob sie über das jugendliche Alter der Prostituierten Bescheid wussten. Im Justizministerium rätselt man nun, weshalb das unterblieben ist. "Das ist uns derzeit auch nicht klar", so Sektionschef Roland Miklau im Gespräch mit der APA.

Das Ministerium, aber auch die der Korneuburger Anklagebehörde unmittelbar vorgesetzte Oberstaatsanwaltschaft Wien haben deshalb jetzt von der Staatsanwaltschaft einen Bericht samt dem gesamten Inhalt der getätigten Telefonüberwachung angefordert. Sollte sich heraus stellen, dass die Tathandlungen nach dem August 2002 gesetzt worden sind, "können gegen die betreffenden Kunden jederzeit die Ermittlungen eingeleitet bzw. fortgesetzt werden, falls sie bisher nicht vernommen worden sind. Die Verjährungsfrist beträgt nämlich fünf Jahre", erläuterte Miklau. (apa)

31.8.2005 14:14