Donnerstag, 25. August 2005

Überflutete Fahrzeuge: ÖAMTC weiß, wie sich Motorschäden vermeiden lassen!

  • Gefährlich: "Wasserschlag" bei Selbststarten des Pkw
  • Spätfolgen möglich, Versicherungsschutz nur bedingt

Die ÖAMTC-Pannenhelfer sind seit Tagen im Dauereinsatz, um vom Hochwasser betroffenen Fahrzeug-Besitzern zu helfen. "Wenn der Motorraum nass geworden ist, muss das Fahrzeug aus Sicherheitsgründen unbedingt abgeschleppt werden", warnt ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang. Wer selbst startet riskiert einen sogenannten "Wasserschlag", der zu schweren Motorschäden führen kann.

"Die Reparatur wird dann ausgesprochen teuer und die Versicherungen können die Leistung verweigern", warnt Lang. Und auch lange nach dem Unglücksfall drohen noch Spätfolgen beim Auto. Wenn nämlich Sand und Wasser in das Fahrzeuginnere geraten sind, kann das die Bremsen beschädigen. Das kann sich oft erst Monate später bemerkbar machen. "Die Bremsen daher auf jeden Fall überprüfen lassen", rät der ÖAMTC-Cheftechniker. Er erklärt wie man erkennt, was vor allem überprüft werden muss.

ÖAMTC-Tipps
Ist die Wasserlinie unterhalb der Felgenmitte, sind in der Regel keine Funktionsprobleme zu erwarten, weil alle beweglichen Teile sowie die elektrischen Installationen noch über der Wasserlinie liegen.

Wenn die Wasserlinie über der Radmitte liegt, sind bereits Radlager und Antriebswellen betroffen. Wenn das Fahrzeug diesen Bedingungen über mehrere Stunden oder sogar Tage ausgesetzt ist, dringt Wasser in die Lager und Gelenke ein.

Steigt der Wasserspiegel über die Türunterkante, dringt Wasser in den Innenraum und in die Hohlräume der Karosserie ein. So können tiefer liegende Elektrikteile Schaden nehmen. "Ein Werkstattaufenthalt ist unausweichlich", sagt der ÖAMTC-Experte.

Ist die Motorhaube unter der Wasserlinie, dringt auch Wasser in den Ansaugtrakt des Motors und über den Auspuff bis zu den Auslassventilen. Ein Starten des Motors, so der Starter überhaupt noch funktioniert, muss auch nach Sinken des Wasserniveaus unterlassen werden. Sonst wird der Motor durch das angesaugte Wasser durch einen "Wasserschlag" zerstört.

Versicherungsschutz nur bedingt
Ob die Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von einigen Faktoren ab. Nur wer über eine abgeschlossene Kaskoversicherung verfügt, hat Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung sind die Reparatur- und Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstätte oder zum Schrottplatz gedeckt. Bei einem Totalschaden wird der Zeitwert des Fahrzeuges ersetzt, bei dem aber noch der Verkaufserlös des Wracks abgezogen wird. Aber auch für Kasko-Versicherte gibt es bei manchen Verträgen einen Wermutstropfen in Form eines Selbstbehaltes. Wer den Schaden "mitverursacht", z.B. bei einem "Wasserschlag" durch Starten des Motors, riskiert, dass die Versicherung die Zahlung verweigert. (APA/red.)

25.8.2005 14:31