Freitag, 26. August 2005

32 Monate "Abfertigung neu": FORMAT zieht eine erste Renditen-Zwischenbilanz!

  • Geringere Ansprüche, dafür aber mehr Begünstigte
  • PLUS: Abfertigung "alt" und "neu" - die Unterschiede

Anfang 2003 wurde das neue Abfertigungssystem eingeführt. Seitdem versuchen so genannte Vorsorgekassen das Vermögen ihrer Beitragszahler möglichst rasch zu vermehren. FORMAT zieht eine erste Bilanz.

Seit 1. Jänner 2003 gilt das Rucksackprinzip. In der bislang einschneidendsten Änderung der betrieblichen Vorsorge wurde die Abfertigung nach intensiven Verhandlungen der Sozialpartner komplett neu geregelt. Mittlerweile ist die "Abfertigung neu" für mehr als eine Million Arbeitnehmer Realität, und in etwa zwei Jahren werden die Mitarbeiter, für die die alte Regelung gilt, bereits in der Minderzahl sein.

Die wesentlichsten Änderungen gegenüber dem früheren System: Wurde bislang nur bei Dienstgeberkündigung Abfertigung bezahlt, so erwirbt man nun Monat für Monat einen Abfertigungsanspruch, der nicht wieder verloren geht. War die Höhe der Abfertigung bisher gesetzlich festgelegt und von der Länge des einzelnen Dienstverhältnisses abhängig, so werden nun vom Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttolohnes in eine so genannte Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) eingezahlt, die dieses Geld durch professionelle Veranlagung vermehren soll. Dieser Betrag wird sozusagen wie in einem Rucksack von Job zu Job mitgenommen, egal, unter welchen Umständen ein Dienstverhältnis gelöst wird.

Geringere Ansprüche, mehr Begünstigte
Die Folge: Während nach dem alten System wegen der oft kurzen Dienstverhältnisse gar keine Abfertigung fällig wurde, erhält nun jeder etwas. Die Höhe der Abfertigung ist jedoch vor allem bei kürzeren Dienstverhältnissen geringer als im alten System. Darüber hinaus steht der genaue Auszahlungsbetrag für den Arbeitnehmer nicht fest, sondern ist vom Veranlagungserfolg der jeweiligen Vorsorgekasse abhängig.

Und da sind die Unterschiede beträchtlich. Im ersten Jahr nach der Einführung waren die Ergebnisse zunächst kaum vergleichbar. Einerseits war noch zu wenig Geld in den Portfolios der Kassen, um eine sinnvolle Streuung zu gewährleisten, und andererseits ermöglichte die vom Gesetz geforderte Kapitalgarantie für die eingezahlten Beträge - quasi ein Verlustverbot - kaum andere Investments als kurzlaufende Anleihen oder eine Veranlagung am Geldmarkt.

Doch seit 2004 gibt es nun einheitlich berechnete Performance-Daten der Österreichischen Kontrollbank, die zeigen, dass etwa die Hälfte der Kassen die vom Gesetzgeber als Kalkulationsbasis verwendeten sechs Prozent Performance erreichen. Klarer Sieger ist die Siemens-MVK, die seit 2004 fast zwölf Prozent Plus verzeichnet. "Wir hatten von Anfang an einen hohen Aktienanteil in unserem Portefeuille", erklärt Alexander Vojta, Vorstandschef der Siemens-MVK, "und haben von der günstigen Entwicklung der Börsen profitiert." Dazu kommt, dass die Siemens-Kasse durch hohe Übertragungen von Ansprüchen aus dem System "alt" ins System "neu" schon frühzeitig über ein hohes Anlagevolumen verfügt hat. Das hat eine bessere Depotstruktur ermöglicht, als sie bei anderen Kassen möglich war. Schlusslicht in der bisherigen Performance ist die ÖVK, die seit Anfang 2004 nur ein Plus von 5,6 Prozent schaffte. Vorstand Regina Reitter: "Wir bieten als Einzige eine garantierte Rendite von mindestens drei Prozent pro Jahr. Daher müssen wir besonders vorsichtig veranlagen und haben vorläufig noch keine Aktien im Depot."

Insgesamt ist das Ergebnis für die Arbeitnehmer nicht so übel. Im Durchschnitt erzielten die Kassen in den vergangenen zwölf Monaten ein Plus von 6,13 Prozent, und das netto, denn die Erträge unterliegen nicht der KESt.

Abfertigung ist noch kein Geschäft
Während die Anleger also ganz zufrieden sein können, schreiben die Betreiber der Kassen Verluste. Die maximalen Verwaltungsgebühren, die sie für die Gestionierung des Vermögens verrechnen dürfen, betragen jährlich 0,8 Prozent. Bei den kleineren Kassen dürfte es rund zehn Jahre bis zum Break-even dauern, bei den großen Mitbewerbern etwa halb so lang. Martin Vörös, Vorstand bei Marktführer VBV: "Vorläufig sind die veranlagten Beträge noch gering. Aber die Summen steigen rasch an, und wir gehen davon aus, dass wir in einigen Jahren auch entsprechende Gewinne schreiben werden."

Hoher Verwaltungsaufwand
Größtes Hindernis am Weg zur Profitabilität ist der Verwaltungsaufwand. Da die eingezahlten Beiträge von den Anspruchsberechtigten nur unter bestimmten Umständen aus der Kasse entnommen werden dürfen - etwa bei Kündigung durch den Arbeitgeber oder langer Arbeitslosigkeit -, schleppen die Kassen bereits jetzt zahlreiche Bagatellansprüche in ihren Dateien mit. Dazu kommt, dass den Anspruchsberechtigten einmal jährlich ihr Kontostand mitgeteilt werden muss. APK-Chef Alfred Ungerböck erläutert die Probleme anhand eines polnischen Landarbeiters, der sechs Wochen bei der Spargelernte hilft: "Der erste Monat ist beitragsfrei, danach erhalten wir für ihn zwei Wochen lang Abfertigungsbeiträge. Über diese Kleinstbeträge müssen wir ihm eine Kontonachricht nach Polen schicken. Das kann doch nicht sinnvoll sein." Nun soll in einer Gesetzesnovelle die Möglichkeit geschaffen werden, Bagatellbeträge mit Beendigung des Dienstverhältnisses direkt auszuzahlen. Auch die Mitteilung des aktuellen Anspruchs soll entfallen können, wenn er sich nicht um einen Mindestbetrag verändert hat. Immerhin gibt es bereits jetzt rund 800.000 Anwartschaften, auf die keine neuen Beiträge eingezahlt werden.

Die gesamte Story lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FORMAT!

26.8.2005 09:27