Donnerstag, 25. August 2005

26.556 neue Frühpensionen im 1. Halbjahr: 3.633 Männer mit 45 Versicherungsjahren

  • Schwerarbeit: Darunter befinden sich 6.433 "Hackler"

Insgesamt hat es bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) in den ersten sechs Monaten des heurigen Jahres 26.556 Neuzuerkennungen bei den Frühpensionen gegeben. Wegen langer Versicherungsdauer gab es davon 13.006 vorzeitige Alterspensionen und von diesen wiederum fielen 6.433 in die sogenannte "Hackler"-Regelung. Das heißt, die betreffenden Männer (3.633) wiesen mindestens 45 Versicherungsjahre, die Frauen (2.800) kamen auf mindestens 40 Versicherungsjahre.

Der Anteil der "Hackler" an allen Frühpensionisten ist damit im ersten Halbjahr 2005 auf 24,22 Prozent gestiegen. 2004 lag der Anteil bei 20,48 Prozent, 2003 bei 20,41 und 2002 noch bei lediglich 13,16 Prozent.

Eine der Bedingungen für die künftige Schwerarbeitsregelung ist ja auch das Erreichen von 45 Versicherungsjahren. Die PVA untersucht in einem "Feldversuch", wieviele von den bisher im Jahr 2005 in die Frühpension gegangenen Personen für eine Schwerarbeitsregelung in Frage kämen. Dabei wird geprüft, wie weit in den Akten der einzelnen Pensionisten Hinweise auf bereits geleistete Schwerarbeits-Zeiten zu finden sind. Der Feldversuch soll Rückschlüsse darüber ermöglichen, ob und wie die Schwerarbeiterregelung vollzogen werden kann, die ab 2007 besonders belasteten Berufsgruppen einen früheren Pensionsantritt ermöglichen soll. Ein Ergebnis wird es laut PVA erst Ende September geben.

Wer die Schwerarbeiterregelung in Anspruch nehmen will, muss 45 Versicherungsjahre vorweisen, wobei mindestens 15 Jahre "Schwerarbeit" sein müssen. Für jedes dieser Schwerarbeiter-Jahre werden drei Monate vom Regelpensionsalter abgezogen. Hat jemand exakt 15 Jahre, dann kann er also mit 61 Jahren und drei Monaten in den Ruhestand treten. Bei 20 Jahren Schwerarbeit ist ein Antritt mit 60 möglich, früher geht es gesetzlich nicht. Außerdem werden pro Jahr Abschläge zwischen 0,85 und 2,1 Prozent von der Pensionshöhe abgezogen.

Sozialministerin Ursula Haubner (B) hatte zuletzt eine Ausweitung der Pensions-Schwerarbeiterregelung in den Raum gestellt. Es könnte Sonderregelungen für Personen geben, die die Voraussetzungen für die begünstigte Schwerarbeiterpension knapp verpassen. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen "zusätzlich belastet sind durch besonders schwere Arbeit".

Arbeitnehmervertreter und Opposition hatten wiederholt kritisiert, dass der im Gesetz vorgesehene Rahmen von 45 Versicherungs- mit mindestens 15 Schwerarbeitsjahren zu unflexibel sei. So würde im Extremfall jemand nach 44 Versicherungs- und Schwerarbeitsjahren trotzdem keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der begünstigten Regelung haben. Genau für solche Fälle könnte es nun eine "Extra-Bewertung" geben, erklärt die Sozialministerin auf Nachfrage. Fix sei dies aber noch nicht, sie wolle sich zunächst noch mit Experten eine Meinung bilden.
(apa)

25.8.2005 09:09