Mittwoch, 24. August 2005

Neuwahlen in Deutschland: Streit über Selbstauflösungsrecht des Bundestages!

  • Weder bei SPD noch bei Grünen einheitliche Meinung

Nach der Bestätigung der vorgezogenen deutschen Bundestagswahl durch das deutsche Bundesverfassungsgericht ist ein Streit darüber entbrannt, ob das Parlament künftig ein Selbstauflösungsrecht erhalten soll. Weder bei der SPD noch bei den Grünen gab es am Freitag eine einheitliche Haltung zu der Frage. Während Innenminister Otto Schily ein Selbstauflösungsrecht ablehnte, plädierte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz wie zuvor schon Bundestagspräsident Wolfgang Thierse für eine Änderung des Grundgesetzes.

Durch das Recht zur Selbstauflösung, das es in allen deutschen Landesverfassungen gebe, würde das Bundesparlament gestärkt, sagte Wiefelspütz. Unterschiedliche Einschätzungen gab es auch bei den Grünen. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Volker Beck warb für das Selbstauflösungsrecht aus, während sein Parteifreund Hans-Christian Ströbele vor der Gefahr eines Missbrauchs warnte. Bei der CDU wandte sich Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers mit Blick auf die Erfahrungen der Weimarer Republik gegen eine Grundgesetzänderung. Bundespräsident Horst Köhler hatte Abgeordnete und Parteien nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermuntert, über ein Recht zur Selbstauflösung des Bundestages nachzudenken.

"Ich halte es nicht für notwendig und auch nicht für wünschenswert, dass wir ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages einführen", sagte Schily dem "Münchner Merkur". Die Regelungen im Grundgesetz sollten bleiben, wie sie seien. Rüttgers warnte im Bayerischen Rundfunk, ein solches Recht würde dazu verführen, den Bundestag allzu leichtfertig aufzulösen, sobald Probleme auftauchten. "Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben ja bewusst darauf verzichtet nach den Erfahrungen der Weimarer Republik", sagte er. "Wenn diese Recht dem Bundestag alleine überlassen würde, würde es die Missbrauchsgefahr erhöhen", warnte auch der Grünen-Politiker Ströbele in der "Berliner Zeitung".

Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dagegen wertete das Urteil als Auftrag an die Politik, sich mit dem Selbstauflösungsrecht zu beschäftigen. "Der Kanzler allein hat das Gestaltungsrecht. Das ist eine kritische Entwicklung", sagte die FDP-Politikerin der "Berliner Zeitung". Deshalb spreche einiges dafür, dass auch der Bundestag seine Rechte zur Auflösung ausgestalte. Wiefelspütz verwies im Deutschlandfunk darauf, dass alle 16 Landesparlamente ein Selbstauflösungsrecht hätten. Ein Parlament sei so stark, wie es sein wolle, sagte er. Auch der Grünen-Abgeordnete Werner Schulz, der vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Vorgehen Bundeskanzler Gerhard Schröders auf dem Weg zu der vorgezogenen Wahl geklagt hatte, plädierte für ein Selbstauflösungsrecht. "Nach der Wahl muss sich das Parlament seine Rechte zurückholen", sagte er der Zeitung "Die Welt". Schulz war am Donnerstag mit seiner Klage in Karlsruhe gescheitert. Das oberste Gericht billigte Schröders Vorgehen, der am 01. Juli absichtlich die Vertrauensfrage im Bundestag verloren hatte, um eine vorgezogene Wahl zu erreichen.

Der Grünen-Politiker Beck forderte das Selbstauflösungsrecht, um dem Kanzler Paroli bieten zu können. "Wir müssen und verfassungspolitisch fragen, ob wir tatsächlich wollen, dass der Kanzler nun faktisch ein Auflösungsrecht gegenüber dem Bundestag hat", sagte er dem Bayerischen Rundfunk. Dies stärke den Kanzler zu sehr. Besser wäre es, wenn der Bundestag etwa mit einer Drei-Viertel-Mehrheit dieses Recht selbst habe. "Wir sollten als Parlament immer darauf achten, dass das Parlament die Entscheidungen fällt und nicht ein 'Basta'-Kanzler, wie das ja zum Teil gesagt wird", erklärte er.

Der ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Gottfried Mahrenholz verwies unterdessen darauf, dass ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags das Problem der Parlamentsauflösung durch den Kanzler nicht löse. "Kanzlerattacken" auf das Fortbestehen des Parlaments ließen sich damit nicht abwehren, sagte er im Deutschlandradio Kultur. Zugleich kritisierte er das Urteil. Das Gericht habe sich damit seiner Kontrollaufgaben weitgehend entledigt - und dies bei einem der wichtigsten Themen, die das Grundgesetz vorsehe.

(apa)

24.8.2005 22:09