Deutsches Verfassungsgericht urteil über Neuwahlen: Verlautbarung am Donnerstag
- Sprecherin: Entscheidung bereits gefallen
- Abgeordnete wollten mit Klage Neuwahlen kippen
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Die endgültige Entscheidung über die Bundestagswahl in Deutschland am 18. September ist gefallen. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag sein Urteil über die Klage zweier Abgeordneter gegen die Auflösung des Bundestags gefällt und will es am Donnerstag um 10.00 Uhr in Karlsruhe verkünden. Erst danach steht endgültig fest, ob es wirklich zu der vorzeitigen Neuwahl kommt.
Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts unter Vizepräsident Winfried Hassemer beriet am Dienstag mehrere Stunden lang abschließend über die mit Spannung erwartete Entscheidung. Über das Ergebnis wurde wie üblich striktes Stillschweigen bewahrt. Auch, ob das Urteil einstimmig erging oder es abweichende Voten einzelner Richter geben wird, blieb offen.
Gegen die Auflösung des Parlaments durch Bundespräsident Horst Köhler hatten die Abgeordneten Werner Schulz (Bündnis90/Grüne) und Jelena Hoffmann (SPD) geklagt. Die beiden Parlamentarier müssten aber fünf der acht Richterinnen und Richter für ihre Argumentation gewinnen, damit die von Köhler angesetzte Neuwahl für verfassungswidrig erklärt würde. Nach der mündlichen Verhandlung galt das als unwahrscheinlich. Schon bei einem Gleichstand von vier zu vier Richterstimmen wäre die Klage abgelehnt, und die Bundestagswahl könnte wie geplant stattfinden.
Hintergrund der Klagen von Schulz und Hoffmann ist die Vertrauensfrage, die Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) absichtlich verloren hatte, um die vorgezogene Bundestagswahl herbeizuführen. Bei der mündlichen Verhandlung am 9. August hatte das Gericht mit den Neuwahlbefürwortern und -gegnern darüber debattiert, ob der Kanzler eine aus Klägersicht "inszenierte" Vertrauensfrage stellen durfte, um über diesen Weg Neuwahlen einzuleiten. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, inwieweit das Gericht die Ermessens- und Beurteilungsspielräume von Kanzler und Bundespräsident in Vertrauensfragen überprüfen darf.
In einem früheren Urteil hatte das Gericht diesen Prüfauftrag selbst stark eingeschränkt, weil das Grundgesetz in solchen Fällen zunächst auf die gegenseitige politische Kontrolle und den politischen Ausgleich zwischen Kanzler, Bundestag und Bundespräsident vertraut. In der mündlichen Verhandlung zur Wahl am 18. September wies das Gericht mehrfach auf diese Entscheidung hin. Aus dem Verhandlungsverlauf deutete sich überdies nicht an, dass die Mehrheit der acht Richter auf der Seite der Kläger wäre.
Klagen kleiner Parteien scheitern
Die Klagen zweier kleiner Parteien gegen die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Zweite Senat habe die Organklagen der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) und der Familienpartei Deutschlands als unzulässig verworfen, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Parteien seien durch die vorgezogene Bundestagswahl nicht in ihren Rechten verletzt.
Mehrere weitere kleine Parteien hatten vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundestagsauflösung sowie gegen das Unterschriften-Quorum eingereicht, das die kleinen Parteien erreichen müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Sie sahen sich wegen der kurzen Vorbereitungszeit für die nächste Bundestagswahl in ihren Rechten verletzt. Verfassungsrechtler hatten ihren Klagen von vornherein wenig Chancen eingeräumt.
(apa/red)
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