Sonntag, 28. August 2005

Prozess nach neuerlichem Leugnen der Gaskammern: Vier Jahre Haft für Bezirksrat

  • Wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt
  • Wolfgang F: 'Als Nachgeborener kann ich nur zweifeln'

Ein ehemaliger Wiener Bezirksrat ist am Montagnachmittag im Wiener Straflandesgericht wegen NS-Wiederbetätigung zu insgesamt vier Jahren Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht (Vorsitz: Claudia Bandion-Ortner) verhängte über Wolfgang F. nach dem Verbotsgesetz zwei Jahre unbedingt. Darüber hinaus wurde ihm eine "offene" zweijährige bedingte Freiheitsstrafe aus dem Jahr 2003 widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der 54-Jährige meldete volle Berufung an.

Weil er die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich und die historisch gesicherten Opferzahlen in den Konzentrationslagern geleugnet hatte, war der frühere, 1994 von der FPÖ ausgeschlossene Kommunalpolitiker bereits vor knapp zwei Jahren zu drei Jahren Haft verurteilt worden, wovon man ihm allerdings zwei Drittel unter Setzung einer Probezeit auf Bewährung nachsah.

Als er im Juni 2004 aus dem Gefängnis entlassen wurde, verbreitete er wenige Monate später unter dem Titel "Galilei 2000 - Dokumentation eines politischen Schauprozesses" eine selbst gebrannte CD, in der er sich mit seiner Verhandlung und dem "Unrechtsurteil" - so seine heutige Ausdrucksweise - auseinander setzte.

Sämtliche Nationalratsabgeordneten, der Bundeskanzler, die Justizministerin, alle Landesregierungen, insgesamt fast 300 Adressaten erhielten ein Exemplar. Wolfgang F. wiederholte darin wortreich seine "pseudowissenschaftlichen Thesen" (Anklage) und ersuchte um "Prüfung des Inhalts". Nach seinem Dafürhalten sei er zu Unrecht verurteilt worden, da seine Behauptungen "nicht unwahr" wären, hieß es.

Staatsanwalt Karl Schober bezeichnete den 54-Jährigen als "Überzeugungstäter" und bescheinigte ihm in der Anklageschrift eine "fanatische Vorgangsweise". Verteidiger Harald Schuster hielt dem entgegen, sein Mandant habe lediglich "seinen Frust über Ungerechtigkeiten des Verfahrens" loswerden wollen.

"Als Nachgeborener kann ich nur zweifeln", deponierte Wolfgang F. gleich zu Beginn seiner Einvernahme. Dass es den Zweiten Punischen Krieg gegeben habe, lasse sich ja auch nicht mit letzter Sicherheit beweisen. Er habe jedoch "nichts geleugnet, nichts verharmlost. Ich wollte nur das Unrechtsurteil wegbringen."

Er habe "mit dem Nationalsozialismus ungefähr so viel zu tun wie mit dem Buddhismus" und sei "in die Nazi-Ecke gedrängt" worden. Dabei habe er sich doch nur auf "naturwissenschaftliche Gutachten" bezogen: "Juristisch weiß ich jetzt, dass ich nicht bezweifeln darf. Aber niemand kann mir verbieten, naturwissenschaftlich richtig zu denken."

Auch Galilei sei von der Inquisition zum Widerruf seiner Thesen gezwungen worden, erklärte Wolfgang F. den Titel der inkriminierten CD. Galilei sei "das Symbol für die Verfolgung der Wissenschaft, und das sollte ein Hinweis sein, dass die Naturwissenschaft durch die Justiz außer Kraft gesetzt wird." Das Verbotsgesetz bezeichnete er lachend als "Denkverbotgesetz".

Der Ex-Politiker schien vom Strafausmaß überrascht. Er atmete mehrmals tief durch und bemerkte dann: "Das ist unglaublich!" Das Gericht wertete das "Tatsachengeständnis" als mildernd. Erschwerend waren demgegenüber die einschlägige Vorverurteilung sowie der rasche Rückfall. "Die Strafe ist daher tätergerecht und schuldangemessen", hieß es in der Urteilsbegründung.
(apa)

28.8.2005 22:07