Freitag, 26. August 2005

Prozess um professionellen Hanfanbau in NÖ: Alle 3 Angeklagten schuldig gesprochen

  • Hauptangeklagter muss fast 3 Jahre hinter Gitter
  • Größe der Plantage und Professionalität erschwerend

Der Versuch, mit einer Indoor-Plantage in großem Stil Cannabis zu erzeugen, hat drei Angeklagten am Landesgericht Korneuburg unbedingte Freiheitsstrafen eingetragen. Der Erstangeklagte wurde zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt, die beiden weiteren Beschuldigten zu je zwei Jahren und drei Monaten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

"Das war der größte Fehler meines Lebens" und "eine Schnapsidee", räumten die Angeklagten (31, 22 und 21 Jahre) reumütig ein. Die umfassenden Geständnisse und die bisherige Unbescholtenheit wurden denn auch mildernd bewertet. Erschwerend jedoch waren die "riesige Menge" und das überaus professionelle, in dieser Dimension seltene Vorgehen, führte Richterin Monika Lassmann aus. Daher war von einer bedingten Strafe abzusehen.

Im Mai 2005 hatten NÖ Kriminalisten in einer Lagerhalle in Bad Pirawarth (Bezirk Gänserndorf) rund 2.900 Cannabis-Pflanzen entdeckt. Sie wurden - ebenso wie 49 Kilo getrocknetes Marihuana mit einem Verkaufswert von 500.000 Euro - sichergestellt. Dass eine solche Menge für den Eigenbedarf sei, sei unglaubwürdig, führte Schaffer aus.

Der Erstangeklagte, ein 31-jähriger Wiener, wollte die aus einer Konkursmasse gekaufte Halle ursprünglich als exklusiven Weinsafe für potente Kunden anlegen. In die Umbauten, darunter Sicherheitsmaßnahmen wie Videoüberwachung und Zugang mit Fingerprint, investierte er etwa 7.000 Euro. Er selbst habe nie Cannabis konsumiert.

Gemeinsam mit seinem 22-jährigen Freund, der selbst abhängig war und täglich "rauchte", kam die Idee zu einer Hanfplantage - ursprünglich gedacht zur Samenproduktion. Der 22-Jährige steckte 35.000 Euro in das "Projekt" - Geld, das er von seiner Familie zur Begleichung eines Unfallschadens bekommen hatte. Über Abnehmer habe man sich zunächst keine Gedanken gemacht. Der dritte Angeklagte, ebenfalls Haschischkonsument, hatte die Tischlerarbeiten durchgeführt. Er übernahm die "Gärtnerarbeiten" zur Aufzucht, die er penibel dokumentierte, und sollte dafür rund 1.000 Euro im Monat erhalten. (apa)

26.8.2005 11:23