Fristen zur Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft sorgt für Diskussion
- Wann zuerkennen? FP für lange Frist, Grüne kontern
Wieder einmal sorgen die Fristen für die Zuerkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft für Diskussionen. Die Grünen lehnen eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechtes ab und verlangen eine Reform "in die andere Richtung". Die Wiener Grün-Politikerin Alev Korun und Migrationssprecherin Stoisits sprachen sich am Donnerstag für eine Verkürzung der Wartefrist von zehn auf fünf Jahre sowie für die automatische Einbürgerung von Kindern von legal im Land befindlichen Ausländern bei der Geburt. Ganz konträr die Meinung der FPÖ zu dem Thema.
Die FPÖ ist auch mit der vom BZÖ angestrebten Verlängerung der Einbürgerungsfristen auf zwölf Jahre nicht zufrieden und will noch drei Jahre drauf legen. "15 Jahre sollen zur Regel werden", forderte FP-Obmann Heinz Christian Strache am Donnerstag in einer Aussendung. Die Forderung der Grünen nach einer Verkürzung der Wartefristen lehnt Strache ab. Der Wiener Landesregierung wirft er eine "ideologisch motivierte Einbürgerungspolitik" vor.
Grüne fordern "Bodenrecht" für Neugeborene
Eine automatische Verleihung der Staatsbürgerschaft ist derzeit nur vorgesehen, wenn entweder die Mutter des Kindes Österreicherin ist, oder wenn die Eltern verheiratet sind und ein Elternteil österreichsicher Staatsbürger ist. Dieses "Blutsrecht" (Stoisits) wollen die Grünen durch das so genannte "Jus Soli" (Bodenrecht) ersetzen, das grundsätzlich davon ausgeht, dass in Österreich geborenen Kinder auch Staatsbürger werden.
Korun verwies diesbezüglich darauf, dass ein Drittel der Eingebürgerten in Österreich geboren sei. "So lange Österreich nicht aufhört, mit restriktiven Gesetzen Ausländer zu produzieren, wird es mit der Staatsbürgerschaft Probleme geben", meinte Korun. Außerdem sei die Zahl der Einbürgerungen rückläufig. Eine weitere Verschärfung wäre für Korun daher eine "politisch motivierte Wahlkampfaktion". Stoisits betonte, dass Österreich schon jetzt eines der restriktivsten Staatsbürgerschaftsgesetze Europas habe.
Fünf Jahren müssen genügen
Die Vorschläge der Grünen: Statt bisher nach zehn Jahren soll künftig schon nach fünf Jahren die Möglichkeit der Einbürgerung bestehen, wie dies etwa in Frankreich, Schweden und Großbritannien der Fall ist. Noch kürzere Fristen gibt es in Belgien und Irland. Außerdem soll ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung schon nach sieben und nicht wie bisher erst nach 15 oder 30 Jahren entstehen. Einmal mehr fordern die Grünen auch die Zulassung von Doppelstaatsbürgerschaften.
(apa)
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