Entwurf des neuen Arzneimittelgesetzes: Für Sozialversicherung und AK zu lasch
- Ärzte & Apotheker gegen Wertgrenze für Geschenke
- Rauch-Kallat: Verhandlungen mit Justizministerium
Durchaus kritische Stellungnahmen hat der von Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) ausgeschickte Entwurf für ein neues Arzneimittelgesetz hervorgerufen. Dieser sieht Regelungen für die Geschenkannahme von Ärzten sowie die Rabatt-Gewährung, die zuletzt für Diskussionen gesorgt hat, vor. Nicht unerwartet: Während sich die Sozialversicherung und die Arbeiterkammer schärfere Bestimmungen vorstellen können, gehen sie der Ärzte- und Apotherkammer schon zu weit.
Laut dem Entwurf dürfen Ärzte nur finanzielle oder materielle Zuwendungen annehmen, wenn sie "von geringem Wert" oder für medizinische Belange sind. Wer Geschenke im Wert von mehr als 7.500 Euro pro Jahr annimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bestraft werden. Darunter gibt es Verwaltungsstrafen. Für Rauch-Kallat ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um Klarstellungen zu treffen, wenn sich herausstellen sollte, dass freiwillige Selbstbindungsinstrumente der Ärzte nicht ausreichen sollten.
Rigoroses Verbot gefordert
Für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger ist dieser Entwurf zu lasch. Er lehnt die Grenze von 7.500 Euro ab und fordert "ein rigoroses Verbot der Gewährung von 'Zuwendungen' jeglicher Form an Ärzte". Außerdem wünscht man sich eine Klarstellung, dass auch die Gewährung von Naturalrabatten eindeutig unter diese Bestimmung fällt. Weiters wird kritisiert, dass die Gesetzesbegriffe "Prämie", "geringer Wert" und "Repräsentationsaufwendungen" zu unbestimmt seien.
Schwarze Schafe begünstigt
Ähnlich die Kritik der Arbeiterkammer: Sie bemängelte, dass die "schwarzen Schafe" unter den Ärzten weiter begünstigt würden. Eine klare Abgrenzung zwischen Rabatten und Geschenkannahmen werde nicht getroffen. Die Grenze für die Strafgerichtsbarkeit würde man nicht bei 7.500 Euro, sondern schon bei 4.500 Euro ansetzen.
Ärzte lehnen Wertgrenze ab
Anders sieht die Sache die Ärzteschaft. Für sie ist es unverständlich, dass nach der jüngsten Aufregung um die Naturalrabatte eine "anlassbezogene Reglementierung" vorgenommen werde. Die Fixierung einer Wertgrenze von 7.500 Euro wird "entschieden abgelehnt" und als "unangemessen erachtet", da sie in keiner Relation zum Umsatz stehe. Der angestrebten präventiven Wirkung der Regelung wird entgegengehalten, dass bereits die verwaltungsrechtlichen Konsequenzen als ausreichend angesehen werden.
Apotheker: "überzogene Rabattgewährungen"
Auch die Apotherkammer ist der Ansicht, dass die "Mittel des geltenden Rechts" in Verbindung mit freiwilligen Selbstbindungsinstrumenten ausreichend sein müssten, um "überzogene Rabattgewährungen abzustellen".
Rauch-Kallat legt sich nicht fest
Rauch-Kallat wollte sich auf Anfrage der APA noch nicht festlegen, ob der Entwurf auch 1:1 beschlossen wird. Es gebe noch Verhandlungen mit dem Justizministerium, sagte sie. Das Justizressort hatte ja bemängelt, dass Sonderbestimmungen in Sachen Naturalrabatte nicht nötig seien, da man ohnehin in Umsetzung internationaler Rechtsakte an Änderungen zu den bestehenden Korruptions-Bestimmungen arbeite. Voraussichtlich wird die Causa am 6. September im Ministerrat zur Beschlussfassung kommen. (apa)
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