Heeres-Affäre um Folter & Misshandlung: Das Freistädter Verfahren wurde eingestellt
- "Geiselnahmen" ohne strafrechtliche Konsequenzen
- Disziplinarverfahren aber noch nicht abgeschlossen
Die simulierten Geiselnahmen in der Kaserne Freistadt in Oberösterreich bleiben ohne strafrechtliche Folgen. Die Ermittlungen wegen "entwürdigender Behandlung von Untergebenen" wurden eingestellt. Justizministerin Karin Gastinger (B) habe einem entsprechenden Antrag von Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft Linz stattgegeben, teilte ihr Sprecher Christoph Pöchinger am Montag der APA mit.
Die Affäre um simulierte Geiselnahmen war im Dezember 2004 bekannt geworden. Demnach haben im Oktober 2003 Ausbildner einer Freistädter Kompanie ihren 80 Rekruten Plastiksäcke über den Kopf gezogen und sie auf Lastwagen verladen. Die Rekruten wurden zu einem Komposthaufen gebracht, wo sie - noch immer mit Säcken über dem Kopf - durch den Dreck robben mussten.
Wer dabei nicht schnell genug war, wurde von den Ausbildnern, die die Geiselnehmer darstellten, über den Boden gezerrt. Mit Wasserflaschen wurde zudem simuliert, dass auf die Rekruten uriniert wurde. Einer der Ausbildner begann, Schmerzensschreie auszustoßen, um den Rekruten vorzumachen, dass ein Kollege verprügelt wurde.
Im Gefolge der Freistädter Affäre waren ähnliche Vorfälle in zwei Kasernen in Tirol und Vorarlberg bekannt geworden. Die Ermittlungen in Zusammenhang mit diesen Fällen waren bereits im April eingestellt worden. Von der Bundesheer-Beschwerdekommission wurden die Vorfälle als Verstoß gegen die Menschenwürde gewertet.
Das Militärkommando Oberösterreich bestätigte auf APA-Anfrage, dass zwei im Zusammenhang mit der Affäre um simulierte Geiselnahmen in der Kaserne Freistadt eingeleitete Disziplinarverfahren noch nicht abgeschlossen seien. Betroffen seien zwei Vorgesetzte.
Disziplinarverfahren ruhen meist bis zum Abschluss der strafrechtlichen Verfahren. Wenn - wie im aktuellen Fall - die Ermittlungen der Justiz eingestellt werden und damit gar keine Anklage erhoben wird, oder auch wenn es in einem Prozess zu einem Freispruch kommt, bedeute das nicht, dass automatisch auch die Disziplinarverfahren ohne Strafe beendet würden, lautete die Auskunft des Militärkommandos. Unter anderem könnte die eingesetzte Kommission prüfen, ob das Ansehen des Bundesheeres in der Öffentlichkeit geschädigt worden sei.
(apa)
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