Montag, 22. August 2005

Ringen um die Steuerreform: Lopatka
verweist auf nächste Legislaturperiode

  • "Wenig Möglichkeiten" für Klasnic-Wunsch
  • VP-Generalsekretär: Ziel sei immer ein Null-Defizit

ÖVP-Generalsekretär Reinhold Lopatka gibt sich weiter ablehnend was eine Steuerreform noch in dieser Legislaturperiode betrifft. Man könne aber davon ausgehen, dass es in der nächsten Legislaturperiode wieder eine Steuerreform gebe, erklärte er bei einer Pressekonferenz. Ob eine Voraussetzung dafür ein Null-Defizit sei, wollte er nicht sagen. Ziel sei immer ein Null-Defizit, daran müsse man sich weiter orientieren, so Lopatka.

Für die Forderung der steirischen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (V) nach einem Steuerentlastungspaket für Pendler und Autofahrer sieht er "sofort wenig Möglichkeiten". Das werde Finanzminister Karl-Heinz Grasser zu prüfen haben. Der Wunsch von Klasnic sei aber einer der Punkte, die derzeit in der ÖVP-internen Arbeitsgruppe behandelt würden.

Im September 2002 sei diese Arbeitsgruppe eingerichtet worden. Im Juni dieses Jahren seien dann an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) eine Reihe von Vorschlägen übergeben worden, im Herbst werde die Arbeit fortgesetzt. Ziel sei es, das Wünschenswerte mit dem Finanzierbaren in Einklang zu bringen. Die Vorschläge würden nach einer Diskussion im Vorstand schließlich Eingang ins Wahlprogramm finden und Basis für künftige Regierungsverhandlungen darstellen.

"Wir glauben, dass wir noch Zeit haben"
Auf die Forderung des BZÖ nach einer koalitionsinternen Arbeitsgruppe wollte Lopatka nicht eingehen. Er freue sich, wenn beim BZÖ nachgedacht werde. Er verstehe aber nicht, wenn hier jetzt Hektik auftauche. Die ÖVP sei jedenfalls für die nächste Steuerreform mitten in der Arbeit. "Wir glauben, dass wir noch Zeit haben".

Unterstützung für Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl, der eine Entlastung für die Selbstständigen gefordert hatte, gab es indes vom Steuerrechtler Werner Doralt. Wenn der Spitzensteuersatz von 50 Prozent nicht gesenkt werden könne, weil er verfassungsrechtlich an die Höhe der Kapitalertragsteuer gebunden ist, biete sich eine andere Lösung an: Auch bei betrieblichen Einkünften wäre ein Sechstel des Gewinnes mit einem niedrigeren Pauschalsatz zu besteuern, so Doralt in einer Aussendung. Dazu bedürfe es keines Verfassungsgesetzes, die budgetären Auswirkungen wären gering. Zum Ausgleich könne die Begünstigung für den nicht entnommenen Gewinn gekürzt werden, um Doppelbegünstigung zu vermeiden, schlug Doralt vor. Außerdem solle das Betriebsausgabenpauschale von derzeit 12 Prozent gestrichen oder auf 6 Prozent reduziert werden. (apa/red)

22.8.2005 12:05