AK warnt vor Fallen in Arbeitsverträgen: Unternehmer wenden zunehmend Tricks an
- Firmen nutzen Angst der Menschen um ihren Job aus
- Arbeiterkammer fordert einen gesetzlichen Schutz
Die Arbeiterkammer warnt vor trickreichen Klauseln in Arbeitsverträgen und kritisiert, dass die Angst vor Arbeitslosigkeit von den Arbeitgebern zunehmend ausgenützt werde. Angesichts der tristen Lage am Arbeitsmarkt würden Arbeitnehmer die ihnen vorgelegten Verträge trotz unfairer Klauseln unterschreiben.
"Verträge sind heute keine Verhandlungssache mehr, sondern werden vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zum Unterschreiben vorgelegt", erklärt Christoph Klein, Sozialexperte der AK Wien am Mittwoch. Daher müssten ArbeitnehmerInnen gesetzlich vor einseitig zu ihren Lasten gestalteten Vertragsklauseln geschützt werden.
Arbeitgeber verlangen maximale Flexibilität
Die Arbeitgeber verschafften sich maximale Flexibilität im Zugriff auf die Arbeitskraft, umgekehrt werde jedoch die Bewegungsfreiheit der Beschäftigten maximal beschränkt. "Flexibilität muss aber beiden Seiten zu Gute kommen und darf keine Einbahnstraße zu Lasten der Arbeitnehmer sein", meint Klein. Mittlerweile verliere im Laufe eines Jahres jeder dritte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft den Arbeitsplatz.
Vollkommen andere Tätigkeitsbereiche an einem beliebigen Arbeitsort
Als Beispiele für unfaire Klauseln führt der AK-Experte exzessive Versetzungsklauseln an, die dem Arbeitgeber das Recht einräumen die Arbeitnehmer in vollkommen andere Tätigkeitsbereiche an einen beliebigen Arbeitsort, manchmal auch außerhalb Österreichs, zu versetzen. So genannte "All inclusive-Klauseln", wonach mit dem Gehalt sämtliche Mehrleistungen wie Überstunden abgedeckt sind, würden vor allem für gut qualifizierte Berufseinsteiger zur Falle, die damit sogar unter den Kollektivvertragslohn abrutschen könnten.
Konkurrenzklauseln sollen Arbeitnehmer verpflichten, sich nach Ende des Arbeitsverhältnisses weder in der Branche des Arbeitgebers anstellen zu lassen noch dort selbstständig tätig zu werden. Was früher eher bei höheren Angestellten üblich gewesen sei habe sich in den letzten Jahren auch auf gastgewerbliches Personal, Verkäufer oder Friseure verbreitet. Das Angestelltengesetz, das Konkurrenzklauseln für maximal ein Jahr erlaube, biete hier unzureichenden Schutz. Schließlich führten Ausbildungskosten-Rückersatzklauseln und Pönalklauseln oft zu hoher finanzieller Belastung.
AK fordert Strafzahlungen
Diese Vertragsbestandteile sollen üblicherweise die Arbeitnehmer vertraglich an den Betrieb fesseln. Arbeitnehmer, die mit der Entlohnung oder mit dem Betriebsklima nicht zufrieden sind oder die sich weiterentwickeln wollen, sollen durch die Drohung mit hohen Strafzahlungen daran gehindert werden, sich beruflich zu verbessern.
Die AK fordert vom Gesetzgeber mehr Schutz und bemängelt, dass die gesetzliche Neuregelung auf die lange Bank geschoben werde. Die Regierungsmehrheit im Sozialausschuss des Nationalrats habe im Mai 2005 die Behandlung zweier Initiativanträge (einer von der Regierung, einer von der SPÖ) zu den Konkurrenzklauseln und den Ausbildungskostenrückersatzklauseln von der Tagesordnung gestrichen, obwohl das Problem unfairer Arbeitsvertragsklauseln immer drängender werde.
(apa)

