Montag, 15. August 2005

Schwerarbeiterregelung ausweiten: Für Personen, die Kriterien knapp verpassen

  • Sozialministerin Hauber erwägt Sonderregelungen
  • Mit Grasser Gespräche über höhere Mindestpension

Sozialministerin Haubner erwägt eine Art Ausweitung der Pensions-Schwerarbeiterregelung. Es könnte Sonderregelungen für Personen geben, die die Voraussetzungen für die begünstigte Schwerarbeiterpension knapp verpassen, erklärte sie im APA-Interview. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen "zusätzlich belastet sind durch besonders schwere Arbeit".

Arbeitnehmervertreter und Opposition hatten wiederholt kritisiert, dass der im Gesetz vorgesehene Rahmen von 45 Versicherungs- mit mindestens 15 Schwerarbeitsjahren zu unflexibel sei. So würde im Extremfall jemand nach 44 Versicherungs- und Schwerarbeitsjahren trotzdem keinen Anspruch auf Inanspruchnahme der begünstigten Regelung haben. Genau für solche Fälle könnte es nun eine "Extra- Bewertung" geben, erklärt die Sozialministerin. Sie ist absolut zuversichtlich, schon in nächster Zeit die Definition für die Schwerarbeit vorlegen zu können.

Keine Änderungen plant die Sozialministerin bei der Invaliditätspension - und dies, obwohl sich die Zahl der Anträge in den letzten Jahren stark erhöht hat: "An den Invaliditätspensionen wird sich nichts ändern, weil ich der Meinung bin, es ist grundsätzlich ein gutes System." Zusätzlich dürfe man nicht vergessen, dass der Anstieg auch auf die Abarbeitung des Rückstaus an Anträgen zurückzuführen sei.

Nicht aus dem Auge lässt Haubner ihr Ziel der Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes, also quasi der Mindestpension. Ob sie die von ihr angepeilten 690 Euro (bisher knapp 663 Euro) auch erreichen wird, ließ die Sozialministerin offen. Keine Bestrebungen hat Haubner, am System grundsätzlich etwas zu ändern. Eine Grundsicherung, wie sie vor allem von den Grünen seit Jahren gefordert wird, strebt die Sozialministerin nicht an.(apa/red)

15.8.2005 11:23