Sonntag, 21. August 2005

Weg zur Staatsbürgerschaft wird neu geregelt: Einbürgerung erst nach 10 Jahren

  • Ausnahmen: Bei Promis geht es auch viel früher
  • Fristen für Flüchtlinge sollen verlängert werden

Die Regierung plant neue Regelungen für die Einbürgerung. Ziel ist, die unterschiedliche Handhabung in den Bundesländern einzuschränken. Dabei handelt es sich eigentlich um ein Bundesgesetz, das die Einbürgerung im Regelfall erst nach zehn Jahren möglich macht. Allerdings gibt es Ausnahmen: Einbürgerungen können so nach sechs, vier Jahren oder - z.B. bei Promis - noch früher vorgenommen werden.

Die Koalitionsparteien beginnen Mitte September mit den Gesprächen über ein neues Staatsbürgerschaftsrecht. Justizministerin Gastiner will die zahlreichen Ausnahmen abbauen und die unterschiedlichen Fristen möglichst vereinheitlichen. Die Einbürgerungsfrist für mit Österreichern verheiratete Ausländer will Gastinger verlängern.

Derzeit erhalten ausländische Ehepartner von Österreichern nach bis zu vier Jahren die Staatsbürgerschaft. Hier will Gastinger eine einheitliche Siebenjahresfrist einführen. Verlängert werden sollen auch die Fristen für Flüchtlinge. Außerdem soll allen Staatsbürgerschaftswerbern der Nachweis zusätzlicher Sprachkenntnisse und eines eigenen Einkommens abverlangt werden. Die zahlreichen Ausnahmen, die die Wartezeit zur Einbürgerung von zehn auf bis zu vier Jahre reduzieren, will Gastinger weitgehend abbauen.

An der grundsätzlichen Zehnjahresfrist will Gastinger festhalten und strebt allenfalls eine Ausweitung auf zwölf Jahre nach Schweizer Vorbild an. Außerdem soll die Staatsbürgerschaft daran geknüpft werden, dass während dieser Frist ein legaler Aufenthaltstitel besteht.(apa/red)

21.8.2005 07:54