Vorwürfe in Causa Herberstein bestätigt: Tischler schrieb Rechnung im Auftrag um!
- Anwalt: 'Umfakturiert, um Zahlung zu beschleunigen'
- Politischer Zusammenhang wird zurückgewiesen

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In der Causa Tierpark Herberstein, in der es um den Verdacht missbräuchlicher Verwendung von Fördergeldern und Steuervergehen geht und der den steirischen Landtagswahlkampf dominiert, wird die Methode der Umschreibung von Rechnungen erstmals an Hand eines konkreten Falles belegt: Ein Tischler aus dem Bezirk Hartberg gibt zu, über Aufforderung eine Rechnung für Arbeiten in der Wiener Villa eine zweite Rechnung an die Herbersteinsche Gutsverwaltung gestellt zu haben - weil signalisiert worden sei, dass die Bezahlung dann schneller erfolgen würde.
Bei der am Mittwoch von der SPÖ vorgelegten Doppel-Rechnung aus dem Jahr 1997 geht es um Tischlerarbeiten im Ausmaß von 109.338 Schilling, die der Unternehmer mit identem Datum und identer Rechnungsnummer über unterschiedliche Aufträge an die beiden Adressen geschickt hat. In der an die Gutsverwaltung adressierte Rechnung geht es um die Anfertigung und Montage von vier Fenstern und Reparaturarbeiten an Fenstern, im Beleg, der an die Wiener Privatadresse gerichtet war, sind ein Verbau, ein Schreibtisch sowie Regierarbeiten angeführt.
Damit konfrontiert, reagierte der Tischlermeister und ÖVP-Gemeinderat mit einer Stellungnahme, verfasst durch einen von ihm beauftragten Anwalt. Darin wird bestätigt, dass ab 1997 für Herberstein verschiedene Tischlerarbeiten durchgeführt wurden. Parallel zu Arbeiten "in der sanierungsbedürftigen Altvilla" in Wien seien auch Beauftragungen von der Gutsverwaltung erfolgt.
Die Begründung für die doppelte Rechnungslegung im Wortlaut: "Im Zuge der Werkvertragsabwicklung kam es seitens Frau Andrea Herberstein zu erheblichen Zahlungsverzögerungen (bis zu einem Jahr). Meinem Mandanten wurde allerdings von Frau Andrea Herberstein und Herrn Boxan (damaliger Gutsverwalter, Anm.) signalisiert, dass bei Ausstellung einer Rechnung auf die Herberstein´sche Gutsverwaltung Zahlungen schneller erfolgen können. Deswegen hat mein Mandant für fakturierte Tischlerarbeiten, die er in Wien erbracht hatte, Stornierungen vorgenommen und auf die Herberstein´sche Gutsverwaltung neu fakturiert". Nach Neufakturierung konnten die Zahlungseingänge tatsächlich "relativ rasch" registriert werden.
Der Tischler teilt durch seinen Anwalt mit, dass es keinerlei politische Zusammenhänge gebe und eine "rein geschäftliche Beziehung" vorgelegen sei. Auch sei er seinen steuerlichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen.
Abschließend wird in dem Schreiben hervorgehoben, dass dem Unternehmer "nicht geläufig war, dass `Fördergelder´ in irgendeiner Weise mit dem Werklohn in Zusammenhang stehen". (apa/red)
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