Bartenstein stimmt Schüssel zu: Deutsche Arbeitslose in Österreich "Risikopotenzial"
- Hartz IV-Flüchtlinge für Zukunft nicht auszuschließen
- Deutsche 'mit ein Grund' für die Arbeitsmarktsituation
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Als Maßnahme gegen die hohe Arbeitslosigkeit
In der Diskussion um Aussagen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) über den Zustrom deutscher Arbeitsloser auf den heimischen Arbeitsmarkt hat Arbeitsminister Martin Bartenstein (V) am Donnerstag die Aussagen des Regierungschefs tendenziell unterstützt. "Ich denke, der Bundeskanzler hat damit ein Risikopotenzial angesprochen", sagte Bartenstein vor Jorunalisten. Man könne für die Zukunft "nicht ausschließen, dass es Hartz IV-Flüchtlinge gibt".
Bartenstein verwies auf Aussagen des Arbeitsmarktservice (AMS), wonach deutsche Arbeitslose in Österreich zwar noch kein Massenphänomen seien - Deutsche hätten aber - wie alle anderen EU-Bürger - das Recht, nach einer Beschäftigung in Österreich, die anderswo im EWR erworbenen Ansprüche angerechnet zu bekommen. Sie seien daher berechtigt, in Österreich Arbeitslosengeld zu beziehen.
Laut Bartenstein sind heute 8.000 deutsche Arbeitnehmer in Österreich beschäftigt, dies seien etwa "20 Prozent der 40.000 heuer zusätzlich auf den Arbeitsmarkt drängenden Menschen, daran ist nicht zu rütteln". Die deutschen Beschäftigten in Österreich seien daher "natürlich mit ein Grund für die Arbeitsmarktsituation in Österreich".
Bartenstein bekräftigt verlängerte Übergangsfrist für Arbeitsmarkt
Bartenstein (V) hat am Donnerstag die geplante Verlängerung der Arbeitsmarkt-Übergangsfrist für die neuen EU-Länder um drei Jahre ab 2006 bekräftigt. Bartenstein begründete dies vor Journalisten heute damit dass absehbar sei, dass die Arbeitsmarktlage Mitte 2006 ein Ende der Schutzmaßnahmen nicht erlauben werde. Die Arbeitslosigkeit steige "in einem unerfreulichen Ausmaß", das Land werde "weitere drei Jahre innerhalb der siebenjährigen Übergangsfrist brauchen".
Österreich kann am 1. Mai 2006 die Übergangsfrist zum Schutz des eigenen Arbeitsmarkts um weitere drei Jahre verlängern - und zwar ohne Genehmigung durch die EU-Kommission. 2009 kann die Frist bei Bedarf um weitere zwei Jahre ausgedehnt werden.
Bartenstein bezifferte die Zahl der heuer zusätzlich auf den österreichischen Arbeitsmarkt drängenden Personen mit 40.000. Aus den neuen EU-Ländern kommen aus dieser Zahl lediglich rund 3.000 Arbeitskräfte. Die Arbeitslosigkeit steige bei ausländischen Arbeitnehmern aber überproportional an, sagte der Wirtschafts- und Arbeitsminister.
(apa)
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