SPÖ zu Schwerarbeiter gesprächsbereit: Zustimmung zu "gerechter Lösung" möglich
- Grüne fordern von Haubner eine Gesetzesänderung
- Haubner will eine Ausweitung der Vergünstigungen
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Bei "gerechter Lösung". Grüne: Gesetzänderung
Die SPÖ kann sich vorstellen, "einer gerechten Lösung" bei der Schwerarbeiterregelung zuzustimmen. Das erklärte am Dienstag Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos in einer Pressekonferenz. Sozialministerin Ursula Haubner (B) hatte zuletzt ja eine Ausweitung der Sonderregelungen überlegt. Darabos bezweifelt allerdings, dass den Ankündigungen der Sozialministerin auch Taten folgen werden.
Alle Ankündigungen des BZÖ seien letztlich "Schall und Rauch" gewesen, wenn die ÖVP dann "njet" gesagt habe. Die SPÖ wäre "gerne bereit" mit der Regierung zu reden, wenn es gelinge eine gerechte Schwerarbeiterregelung zu schaffen. "Nur allein mir fehlt der Glaube", so Darabos. Das BZÖ werde vermutlich auch diesmal umfallen, glaubt der Bundesgeschäftsführer.
Die SPÖ habe immer gesagt, dass Menschen, die über längere Zeit Schwerarbeit geleistet haben, ohne Abschläge in Pension gehen sollten. Und jetzt - nachdem es bereits ein Rahmengesetz gebe - komme man drauf, "dass die SPÖ Recht hatte und das keine gerechte Lösung ist", so Darabos. Grundsätzlich sind für die Nutzung der Schwerarbeiterregelung 45 Versicherungsjahre vorzuweisen, von denen mindestens 15 mit Schwerarbeit verbracht werden müssen. Die Höhe der Abschläge liegt je nach Länge der Schwerarbeit zwischen 0,85 und 2,1 Prozent jährlich.
Grüne fordern Gesetzesänderung
Der Grüne Sozialsprecher Karl Öllinger fordert von Sozialministerin Ursula Haubner (B) eine Gesetzesänderung zur Schwerarbeiterregelung. Anlass sind deren Aussagen im APA-Interview, wonach sie Sonderregelungen für Personen erwäge, die knapp die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der vergünstigten Regelung verfehlen. Für Öllinger gibt die Ministerin damit im Prinzip zu, dass sie sich in einer Sackgasse befinde und ein Neustart nötig sei.
Wenn Haubner nämlich beispielsweise für Personen mit 44 Versicherungs- und Schwerarbeitsjahren irgendwelche Sonderregelungen haben wolle, sei dies "klar gegen das Gesetz". In diesem stehen als Rahmenbedingungen 45 Versicherungsjahre mit mindestens 15 davon Schwerarbeit. Das bedeute, dass die Sozialministerin für eine Verwirklichung solch eines Vorhabens eine Gesetzesänderung brauche - "und das haben wir immer gesagt" betonte Öllinger am Dienstag gegenüber der APA. Denn die Schwerarbeiterregelungen seien von ihren gesetzlichen Voraussetzung her "nicht praktikabel und ungerecht".
(apa/red)
