Albtraum statt Traumurlaub? Das können Sie tun, wenn der Urlaub ein Albtraum war
- Jeder zweite Konsument kritisierte Unzulänglichkeiten
- Top-Probleme: schlechte Hotels und verspätete Flüge
Eigentlich sollte es die schönste Zeit des Jahres sein - aber dann wird der Traumurlaub zum Albtraum: Schlechte Hotelleistungen, langes Warten auf Flüge und falsche Versprechungen stehen heuer ganz oben auf der Beschwerdeliste der Urlauber. Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn Ihr Urlaub alles andere als erholsam war.
Mangelhafte Hotelleistungen
Rund 48 Prozent beklagten sich rund um die mangelhafte Hotelunterbringung - sie reklamierten falsche und nicht eingehaltene Katalog- oder Vertragsangaben. Das zeigt eine aktuelle AK-Analyse von über 200 Reisebeschwerden. Fast jeder fünfte davon kritisierte die schlechte Unterkunft - wie Baustellen im oder um das Hotel, schmutzige, abgewohnte, schimmelige, feuchte Zimmer, aber auch Ratten, Insekten und andere Ungeziefer machten das Urlaubsleben schwer. Es fehlten zugesagte Leistungen wie Klimaanlagen oder ein direkter Blick aufs Meer. Manche ärgerten sich auch über das schlechte Essen, den Lärm oder die überbuchten Quartiere.
Flugprobleme
Fast 23 Prozent klagten über Flugprobleme. Es waren nicht nur Charterflüge von Pauschalreisen, sondern auch reine Flugbuchungen betroffen. Die meisten Beschwerden drehten sich um Verspätungen, Verschiebungen oder völlige Streichungen. Mehrfach traf das Gepäck erst Tage später ein. Jeder fünfte Verbraucher informierte sich wegen einer kostenlosen Umbuchung oder Stornierung einer Reise auf Grund der Terroranschläge oder Naturkatastrophen. Es ging dabei um die Terroranschläge in England, Ägypten und Türkei, aber auch die Algenplage in Italien und die Hurrikanwarnungen für Mexiko.
Am häufigsten betroffen waren die Reiseländer Türkei, Griechenland und England. Die meisten Beschwerden betrafen ITS Billa, Gulet Touropa Touristik, Neckermann und TUI.
Das können Sie tun:
Statt erholsame Tage verpatzte Urlaubstage? Die AK Konsumentenschützer raten: Machen Sie nach der Urlaubsreise Ihre Ansprüche sofort mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend. Lassen Sie sich nicht bei Ihren berechtigten Beschwerden mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Hatte der Urlaub wegen solcher Mängel keinen Erholungswert, kann außerdem auch Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden. (apa/red)

