Am 13. August tritt die Elektrogeräte-Verordnung in Kraft: Aber wie funktioniert's?
- Deutschland setzt EU-Richtlinie halbes Jahr später um
- PLUS: Was bringt die neue Verordnung für Sie?
Ab 13. August können ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei einer der Sammelstellen der Gemeinden oder im Handel zurückgegeben werden. Im folgenden die Neuerungen, die auf den Konsumenten zukommen.
Ein Händler, egal welcher Branche, ist verpflichtet, ein Gerät
zurückzunehmen, wenn der Konsument ein gleichartiges Neugerät kauft,
die Rückgabe Zug um Zug mit dem Neukauf erfolgt und das Geschäft eine Verkaufsfläche von mindestens 150 m² aufweist.
Gleichartiges Neugerät
Ein "gleichartiges" Neugerät bedeutet, dass, wenn der Kunde ein TV-Gerät kauft, er ein altes Fernsehgerät - gereinigt - zurückbringen kann. Größe und Marke sind dabei nicht von Bedeutung, auch wo das alte Geräte gekauft wurde, ist egal.
Zug um Zug
"Zug um Zug" bedeutet, dass die Rückgabe zum selben Zeitpunkt wie der Kauf erfolgen muss und nicht beispielsweise einen Monat später.
150 m² Verkaufsfläche
150 m² Verkaufsfläche beziehen sich auf das gesamte Geschäft, nicht nur auf den Bereich, in dem Elektrogeräte verkauft werden. Betroffen von der Rücknahmeverpflichtung ist damit auch der Lebensmittelhandel bzw. jeder Händler, der Elektrogeräte verkauft (beispielsweise Baumärkte), nicht nur der Elektrohandel an sich. Kleine Händler mit weniger als 150 m² Verkaufsfläche müssen eine Information im Geschäft anbringen mit den nächstliegenden Sammelstellen der Gemeinde.
Rund 1.400 Sammelstellen erwartet
Bisher haben sich 700 Sammelstellen beim Umweltministerium registrieren lassen, die Zahl dürfte sich aber verdoppeln, rechnet die Wirtschaftskammer.
Zu Elektroaltgeräten zählen laut Verordnung:
Außerdem:
Dazu zählen auch Armbanduhren mit Batterie, Autos der Autorennbahn, eine Drehbank für Heimwerker, Duftstecker, ein Feuerwehrauto mit Blinklicht, eine elektronische Kirchenorgel, Ohrenschützer mit Radio, Speicherkarten für Digital-Kameras, die Lok einer Modelleisenbahn oder auch ein elektrischer Zimmerbrunnen. Nicht betroffen sind beispielsweise Herzschrittmacher, Kreditkarten mit Chip, Schienen der elektrischen Eisenbahn oder Skibrillen mit Wischer. Fix montierte Geräte wie zum Beispiel Wasserspeicher sind von der Verordnung ausgenommen. Eine genaue Liste dazu liegt im Umweltministeriums auf.
Online-Händler und Versandhäuser müssen zwei Sammelstellen pro politischem Bezirk für die Entsorgung alter Geräte zur Verfügung stellen.
Deutschland verpätet sich
Deutschland startet mit der EU-weit geregelten Rücknahme von Elektroschrott erst mit einer Verspätung von gut einem halben Jahr. Obwohl ein EU-Gesetz die kostenlose Rücknahme in Geschäften von diesem Samstag (13. August) an in allen EU-Ländern vorschreibt, werde Deutschland erst am 24. März 2006 mit der nationalen Umsetzung in die Praxis starten. (apa/red)
