Donnerstag, 11. August 2005

Aus für Bundesliga-Kurzberichte in "Sport am Sonntag": OGH entscheidet für Premiere

  • Einstweilige Verfügung nach Rekurs von Premiere
  • Keine Kurzberichte in "Sport-Unterhaltungssendung"

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat dem ORF per Einstweiliger Verfügung untersagt, Kurzberichte von der Fußball-Bundesliga in der Sendung "Sport am Sonntag" zu zeigen. Der OGH entschied damit zu Gunsten des Pay-TV-Senders Premiere, der diese Verfügung gegen den ORF bereits im Vorjahr angestrebt hatte, damit aber vorerst bei Erst- und Berufungsgericht abgeblitzt war. Der Oberste Gerichtshof aber stellte in seinem der APA vorliegenden Beschluss fest, dass die Kurzberichte in einer "Sport-Unterhaltungssendung" nicht gezeigt werden dürfen.

"Die Sendung 'Sport am Sonntag' ist keine (jedenfalls keine reine) Nachrichtensendung", so der Befund des OGH. Und die Integration der Kurzberichte in Unterhaltungssendungen sei dem ORF vom Bundeskommunikationssenat im entsprechenden Urteil "ausdrücklich" untersagt worden.

Weiters hält der OGH fest, dass die Kurzberichterstattung des ORF über einen Spieltag der Fußball-Bundesliga nicht mehr als 90 Sekunden betragen darf. Premiere hatte eine Überschreitung dieser Zeit geortet, der ORF dagegen auf Überblendungszeiten verwiesen. Dazu der OGH: Die 90 Sekunden-Grenze gelte nicht "für das vom Primärveranstalter zur Verfügung gestellte Bildmaterial, sondern für den Kurzbericht an sich".

Premiere-Chef Georg Kofler begrüßte den OGH-Beschluss: "Wir freuen uns, dass das höchste österreichische Gericht mit seinem Urteil dokumentiert, dass es die Fußballrechte von Premiere als schützenswert erachtet", meinte er auf APA-Anfrage. "Der Respekt vor der Investitionsbereitschaft und dem unternehmerischen Risiko, das Premiere beim Erwerb der Exklusivrechte eingegangen ist, kommt klar zum Ausdruck."

Die Einstweilige Verfügung gilt bis zur Rechtskraft des Urteils der Unterlassungsklage, die in diesen Fragen anhängig ist. (apa)

11.8.2005 14:19