Montag, 8. August 2005

"Es könnte schnell gehen": Deutsches VfGH kündigt baldige Entscheidung zu Neuwahl an

  • Zwei Koalitionsabgeordnete klagten gegen die Wahl

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat eine baldige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der für Herbst angesetzten vorgezogenen Bundestagswahl in Aussicht gestellt. "Es könnte sein, dass es rasch geht", sagte der Vorsitzende des 2. Senats des Gerichts, Winfried Hassemer, am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einen Termin nannte er aber nicht.

Innenminister Otto Schily (SPD) zeigte sich nach der knapp sechsstündigen Verhandlung zuversichtlich, dass das Gericht den Weg für die vorgezogene Wahl freimachen werde.

Zwei Koalitionsabgeordnete klagten gegen Neuwahl
Die beiden Abgeordneten, die gegen die Auflösung des Bundestags klagten, warfen Bundeskanzler Gerhard Schröder vor, er verstoße mit seinem Vorgehen gegen das Grundgesetz. Die Vertreter der Regierung und von Bundespräsident Horst Köhler argumentierten dagegen, die Verfassung gebe dem Kanzler dabei eine entscheidende Rolle, dem Präsidenten und dem Gericht dagegen nur eine begrenzte Zuständigkeit gebe.

Die Abgeordneten Werner Schulz und Jelena Hoffmann hatten gegen Köhlers Entscheidung geklagt, der auf Vorschlag Schröders den Bundestag aufgelöst und für den 18. September Neuwahlen angesetzt hatte. Schröder hatte argumentiert, er habe für seine Politik keine verlässliche Mehrheit mehr, und im Bundestag absichtlich eine Vertrauensabstimmung verloren. Schulz und Hoffmann wollten sich nach der Verhandlung nicht zu den Erfolgsaussichten ihrer Klage äußern.

Entscheidung noch im August
Hassemer sagte, es gebe noch keine Vorentscheidung des Gerichts. Die Richter des 2. Senats gaben in der Verhandlung keine direkten Hinweise auf ihr Urteil, das bislang für die zweite Monatshälfte erwartet wurde. Hassemers Aussage zu einem raschen Urteil wurde nach der Verhandlung nicht präzisiert. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, sagte, er erwarte ein Urteil in zwei bis drei Wochen.

Schily sagte, die Ankündigung Hassemers und der Verlauf der Verhandlung sprächen dafür, dass das Gericht die Klagen gegen die Wahlen abweisen werde. "Es spricht alles dafür, dass wir mit einer positiven Entscheidung des Gerichts rechnen können." Das Gericht sehe sich in der Tradition seines Urteils von 1983, mit dem es vorzeitige Wahlen in ähnlicher Lage billigte. In diesem Rahmen könne es die Klagen gegen die Wahl nicht akzeptieren. 1983 hatte das Gericht zwar entschieden, dass es nicht nur formelle, sondern "materielle" Gründe für eine Auflösung des Bundestags geben müsse. Es hatte aber zugleich dem Kanzler in dieser Frage eine entscheidende Rolle eingeräumt.

Schily und Köhlers Rechtsvertreter Joachim Wieland argumentierten, die Rolle des Kanzlers sei verfassungsrechtlich so stark, dass Präsident und Gericht seiner plausiblen Einschätzung nicht eine andere Auffassung entgegenstellen könnten. "Der Kanzler hat das eindeutige (Vorrecht)", sagte Wieland mit Blick auf das Urteil. Schily sagte, Schröders Einschätzung könne man keine plausiblere Auffassung entgegen stellen. Das Gericht habe seine Zuständigkeit 1983 auf eine Missbrauchskontrolle beschränkt.

"Grundsatzentscheidung für das politische System Deutschlands"
Das Gericht hatte zu Beginn der Verhandlung klar gemacht, dass es hinter dem konkreten Fall eine Grundsatzentscheidung für das politische System Deutschlands sieht. Richter Udo di Fabio sagte, das Verfahren werfe die Frage auf, wer das führende Verfassungsorgan sei: "Parlaments- oder Kanzlerdemokratie?" Stehe das Parlament im Zentrum, so dass sich der Kanzler stetig durch Kompromisse um eine Mehrheit bemühen müsse? Oder könne er von den Abgeordneten, die ihn wählten, eine Mehrheit für seine Politik erwarten? "Man könnte pointiert sagen: Wer führt die Republik?" fragte di Fabio, der zuständige Berichterstatter.

Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch hatte sich zum Auftakt der Beratungen skeptisch über die Begründung des Bundespräsidenten für die Auflösung des Bundestags und die Neuwahl am 18. September geäußert.: "Wenn das die Gründe sind, die den Bundespräsidenten bewogen haben, die Einschätzung des Bundeskanzlers hinzunehmen, hätte ich erhebliche Bedenken." Mit knapper Mehrheit zu regieren, sei "das übliche politische Geschäft".
(apa)

8.8.2005 22:11