Causa Herberstein: Staatsanwalt erhebt
nun wegen Missbrauch von Fördergeldern
- PLUS: Selbstanzeige der Familie Herberstein
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2002 stieg Steiermark als
stiller Gesellschafter ein
In der Causa Herberstein gibt es nach Angaben des Grazer Staatsanwalts Peter Gruber Erhebungen wegen Missbrauchs von Fördergeldern. "Wir erheben wegen Missbrauch von Fördergeldern mit einem Strafrahen bis fünf Jahre Haft. Bisher liegt eine Selbstanzeige eines der Familie nahe stehenden Steuerberaters bei der Finanz vor, wobei es um Hinterziehung der Abgaben beim Verkauf von Eintrittskarten, Ungereimtheiten bei Arbeiten im steirischen Schloss und einem Haus in Wien geht. Selbstanzeigen eines Ex-Herberstein-Geschäftsführers gibt es bis jetzt sicher nicht", so Gruber. In der "Kleinen Zeitung" heißt es, dass die Familie Herberstein eine Selbstanzeige an die Finanzbehörde plane.
Andrea Herberstein erklärte wie Gruber ebenfalls in der "Kronen Zeitung" zur Causa rund um Förderungen für den Tier- und Naturpark Herberstein: "Wir stellen alles vor Gericht klar. Da werden einige, die uns verdächtigen, noch große Augen machen".
Die Familie Herberstein plant nach Angaben der "Kleinen Zeitung" eine Selbstanzeige an die Finanzbehörde. Angesichts der Erhebungen von Steuerbehörde und Staatsanwaltschaft sei das Unternehmen Herberstein "stark unter Zugzwang" geraten. Die Linzer Steuerberatungskanzlei Leitner + Leitner habe der Finanzbehörde die Selbstanzeige für kommende Woche angekündigt. Spezialgebiet der Kanzlei sei laut Internet "steuerstrafrechtliche Beratung und Verteidigung".
Die Zeitung gelangte eigenen Angaben zufolge unterdessen in den Besitz von Dokumenten, die zu beweisen schienen, auf welche Weise Rechnungen für Herberstein in den Jahren 1996 bis 2000 umgeschrieben und teilweise auch als Fördernachweis eingereicht und bewilligt worden sein sollen. Insgesamt würde es sich dabei in Schilling um Millionenbeträge handeln.
Ehemaliger Geschäftsführes leitet Selbstanzeige ein
Laut Medienberichten hat auch ein ehemaliger Geschäftsführer eine Selbstanzeige wegen Abgabenhinterziehung bei der Finanzbehörde eingebracht. Die Höhe des möglichen Schadens veranlasste die Finanzbehörde, die Staatsanwaltschaft zu informieren. Und der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz nützt den Wahlkampf, um gegen seine politischen Konkurrenten bei der Landtagswahl im Oktober Strafanzeige einzubringen.
Die Strafanzeigen richten sich gegen Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (V), ihre Stellvertreter Fanz Voves (S) und Leopold Schöggl (F) sowie den früheren ÖVP-Landesrat Gerhard Hirschmann und Johann Maximilian Herberstein. Grosz will die "lückenlose Aufklärung aller Vorgänge rund um die Millionen Euro schweren Förderungen für die Herberstein OEG".
Bei dem Material, das aufgrund der Selbstanzeige eines früheren Geschäftsführers zunächst der Finanzbehörde und zuletzt auch der Staatsanwaltschaft Graz übermittelt wurde, geht es um Rechnungen, die im nachhinein umgeschrieben worden sein sollen. Aus Leistungen für andere Bereiche im Unternehmen Herberstein sollen auf diese Weise Arbeiten im Historischen Garten geworden sein. Ferner seien derart umgeschriebene Rechnungen beim Land als Kostennachweis für Investitionen in die Gartenanlage eingereicht worden. Dafür sollen Förderungen beantragt und genehmigt worden sein, schreibt die "Kleine Zeitung".
Wurden Rechnungen umgeschrieben?
Schließlich sollen Rechnungen für Leistungen, die Firmen für ein Haus in Wien erbracht haben, auf Leistungen für Herberstein umgeschrieben worden sein. Mehrheitseigentümer dieses Hauses soll Starbariton Thomas Hampson, der Lebensgefährte von Andrea Herberstein, sein. Und es seien Eintrittskarten schwarz verkauft worden. Die Vorgänge sollen sich auf die Jahre 1996 bis 2000 beziehen.
Sollten sich die Vorwürfe als stichhaltig erweisen, stünden von Seiten des Staatsanwaltes Anklagen wegen Urkundenfälschung und gewerbsmäßigen Betrugs im Raum. Das Finanzstrafverfahren würde sich auf das Delikt der Abgabenverkürzung konzentrieren. Zum einen im Fall von Einnahmen aus dem Kartenverkauf, wenn diese nicht angegeben wurden - zum anderen, falls das Umschreiben der Rechnungen zur Folge gehabt hätte, dass das Unternehmen Herberstein einen Vorsteuerabzug geltend machte. (apa/red)
