Entscheidung im Kaprun-Prozess gefallen: Berufungsverhandlung ab 26. September
- Prozess in Linz vorerst für fünf Tage anberaumt
- Brandkatastrophe forderte 155 Menschenleben
·CHRONOLOGIE des Kaprun-Prozesses
Verhandlung begann bereits am 18. Juni 2002
·INFO: Vom Unglück bis zum Prozessbeginn
1,5 Jahre nach dem Inferno startete Prozess
·Unglück von Kaprun: DIE CHRONOLOGIE
BILDER der Brand- katastrophe von 11.11.00
Die Berufungsverhandlung im Strafverfahren nach der Kaprun-Katastrophe in Salzburg wird ab 26. September im Oberlandesgericht Linz stattfinden und ist vorerst für fünf Tage anberaumt. Das gab der Leiter der Medienstelle des Oberlandesgerichtes Linz, Günther Winsauer, in einer Pressekonferenz am Freitag in Linz bekannt.
Von den insgesamt 16 Beschuldigten hatte Einzelrichter Manfred Seiss im Prozess im Landesgericht Salzburg am 19. Februar 2004 nach 60 Prozesstagen alle freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hatte am 27. September 2004 gegen acht berufen. Der Einspruch seitens der Staatsanwaltschaft betraf zwei Verantwortliche der Gletscherbahnen Kaprun, zwei Mitarbeiter des Wagenaufbau-Herstellers, zwei Amtssachverständige sowie zwei Mitarbeiter des Technischen Überprüfungsvereins (TÜV).
Winsauer schilderte, dass sich in der ersten zwei Tagen der Berufungsverhandlung entscheiden werde, ob das Gericht das Auslangen mit den vorgesehenen fünf Tagen finden werde. Grundsätzlich sei man auch auf eine längere Dauer eingestellt. Vier mögliche Entscheidungen gebe es.
Der für Berufungsverfahren im Bereich des das Landesgerichtes Salzburg zuständige "Rechtsmittelsenat 9" unter dem Vorsitz von Ernst Schütz und den Mitgliedern Monika Gföllner sowie Harald Koch, der auch den Kaprun-Prozess abwickeln wird, werde nach Eröffnung der Verhandlung zunächst die Angeklagten nach ihrer nunmehrigen Verantwortung fragen, erläutete Winsauer. Anschließend werde die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vortragen. Dazu sollen die Verteidiger sowie die Privatbeteiligten und deren Rechtsvertreter Stellung nehmen.
Vier Entscheidungen sind möglich
Dann sind nach Auskunft des Mediensprechers des Oberlandesgerichtes vier Entscheidungen des Gerichtes möglich: Das Beweisverfahren könnte etwa durch Befragung von Zeugen und Sachverständigen sowie Einsicht in Urkunden ergänzt werden. Oder das gesamte Beweisverfahren könnte wiederholt werden. Weiters könnte das Urteil des Landesgerichtes Salzburg wegen Nichtigkeit aufgehoben und an dieses zur neuerlichen Entscheidung zurückverwiesen werden. Und das Oberlandesgericht könnte auch den vom Landesgericht gefällten Freispruch bestätigen. Wird über die Berufung endgültig entschieden, ist das Urteil damit rechtskräftig. Ein ordentliches Rechtsmittel dagegen ist dann nicht mehr möglich.
Der Rechtsmittelsenat hat bis zur nunmehrigen Ankündigung des neuerlichen Prozesstermins seit Februar 2005 die 50.000 Seiten des bisherigen Verfahrens durchgearbeitet. Für den Prozessort Linz wurde entschieden, weil er für alle Beteiligen zentral gelegen ist. Für das Oberlandesgericht stelle die Berufungsverhandlung eine organisatorische Herausforderung dar, betonte Winsauer. Das fange schon bei der Vorsorge für Parkplätze für die Beteiligten an, hier werde mit dem Stadtpolizeikommando Linz zusammengearbeitet.
Weiters gehe es darum, die Kapazität für die Zugangskontrolle zu erhöhen und für alle Platz im Gebäude zu finden. Im bereits vorbereiteten "Verhandlungssaal 30" im Erdgeschoss sollen an den im Dreieck angeordneten Tischen neben dem Senat und der Staatsanwaltschaft die acht Angeklagten mit ihren acht bis zehn Verteidigern, dazu die Privatbeteiligten sowie deren Vertreter und etwa 20 Mitarbeiter der Medien Sitzplätze finden. Die Verhandlung soll über eine Videoanlage in einen weiteren Raum im ersten Stock übertragen werden, der noch einmal 80 bis 90 Personen aufnehmen kann. Winsauer vermutet, dass das Interesse der Bevölkerung, persönlich zum Prozess zu kommen gering sein werde, weil dabei im wesentlichen nur Rechtsfragen erörtert würden. Für Medienvertreter ist eine Akkreditierung, für die Bildberichterstattung eine Pool-Lösung vorgesehen. Details dazu sollen noch bekannt gegeben werden.
(apa/red)
