Dienstag, 9. August 2005

Wer ist "freiheitlich"? Prozess FPÖ contra BZÖ in Kärnten wiurde auf Herbst vertagt

  • Recht auf Bezeichnung "Freiheitlich" weiter ungeklärt
  • Peinliche Panne: Parteien hatten Plätze vertauscht

Zu einer ersten gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen der FPÖ und den "Freiheitlichen in Kärnten" kam es am Landesgericht Klagenfurt. Im Wesentlichen geht es bei dem Prozess vor einem Zivilrichter um Parteivermögen, vorerst steht aber die Frage im Mittelpunkt, ob die zum BZÖ übergetretenen Mitglieder überhaupt die Bezeichnung "Freiheitlich" tragen dürfen. Schon nach rund einer halben Stunde wurde auf den Herbst vertagt.

Vorerst 11.000 Euro fordert die klagende FPÖ von den "Freiheitlichen in Kärnten" unter Landeshauptmann Jörg Haider und Parteichef Martin Strutz, die auf einem Parteitag am 8. April in Klagenfurt dem BZÖ als Dachorganisation beigetreten sind. Klarheit über die Vermögensverhältnisse gibt es allerdings vorerst keine. Aus diesem Grund verlangt die FPÖ eine Offenlegung der Vermögensverhältnisse der Gegenseite.

Der Salzburger Anwalt Andreas Schöppl stieß am ersten Verhandlungstag mit seinen Forderungen allerdings auf harte Fronten. Gegenanwältin Huberta Gheneff-Fürst will die Klage nicht anerkennen, da sie den Rechtsstatus der FPÖ in Frage stellt.

Die Wiener Anwältin war auch nicht bereit, geforderte Mitgliederlisten an die FPÖ weiterzugeben. Die Kläger würden bereits über solche verfügen, da es erst im Mai Massenaussendungen an etliche Mitglieder gegeben hätte. Im Zuge des EU-Wahlkampfes hätte außerdem der Europaabgeordnete Andreas Mölzer entsprechende Listen zur Verfügung gehabt. Für die begehrte Offenlegung der Parteikonten wäre eine "substanzielle Klage" vonnöten, machte Gheneff-Fürst geltend.

Streit um Geld und Mitgliederlisten
Als weiteren Beweis für die Unrechtmäßigkeit der Forderungen legte Gheneff-Fürst ein Interview mit FPÖ-Landesparteiobmann Franz Schwager in einer Kärntner Wochenzeitung vor. In diesem hatte er behauptet, die BZÖ-Freiheitlichen würden über gar kein Vermögen verfügen und deren Räume in der Klagenfurter Parteizentrale sowie die Einrichtungsgegenstände seien lediglich gemietet. Deshalb würde es ihm überhaupt "nur um den Namen" gehen.

Richter Johann Ferk muss nun prüfen, ob eine Klagsforderung überhaupt zu Recht besteht und welche Partei nun welchen Namen tragen darf. Eine Entscheidung über die korrekten Bezeichnungen soll im Herbst schriftlich an beide Seiten ergehen. Bei der kommenden Verhandlung werden der frühere interimistische FPÖ-Bundesparteiobmann Hilmar Kabas und der Kärntner BZÖ-Landesgeschäftsführer Manfred Stromberger als Zeugen geladen sein.

Der erste Verhandlungstag begann übrigens mit einer bezeichnenden Panne: Die Anwälte beider Parteien hatten im Gerichtssaal die Seiten vertauscht und mussten die Sitzplätze wechseln. (apa/red)

9.8.2005 10:10