Montag, 1. August 2005

Wenn´s einmal so richtig kracht: Richtiges Verhalten bei Verkehrsunfällen im Ausland!

  • ÖAMTC warnt vor fremdsprachigen Unfallberichten
  • Wichtig: Exekutive rufen und Unfallstelle fotografieren

Was man bei einem Unfall im Urlaub falsch macht, hat man oft mit mühsamen Streitereien zu büßen, warnte heute, Montag, der ÖAMTC. Club-Jurist Martin Hoffer hat einige Verhaltensmaßregeln erstellt, damit die Versicherung im Fall des Falles wirklich bezahlt. Trotz aller Aufregung sollte man nicht vergessen: Ruhig bleiben, Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten und nötigenfalls ärztliche Hilfe herbeiholen.

Bei Verletzten muss man grundsätzlich die Exekutive informieren. Handelt es sich um Sachschäden, ist hingegen Zurückhaltung geboten. "In manchen Ländern, wie etwa Slowenien, droht die Abnahme von Pass oder Führerschein", warnte der Jurist. "In Italien kann es sogar zu Fahrzeug-Beschlagnahmungen kommen."

Europäischer Unfallbericht
Zur Standardausrüstung gehört der Europäische Unfallbericht, den beide Beteiligten ausfüllen und unterschreiben sollten. Die Autofahrerorganisation bietet im Folder "Alles für Ihre Reise" ein Exemplar des Unfallberichtes. In den europäischen Reise-Infoblättern, Bestandteil vom Touring-Set, ist außerdem eine Übersetzung des Unfallberichtes in der jeweiligen Landessprache zu finden. "Wichtig ist, dass man sich zum Ausfüllen Zeit nimmt und nicht in der Hektik falsche Angaben unterschreibt", warnte der Jurist.

Unfallstelle fotografieren oder Skizzen zeichnen
Im Fall des Falles gilt es auch, Skizzen zu zeichnen, Unfallstelle und -schäden zu fotografieren und Personalien von Zeugen zu notieren. Auch Unfallspuren und -schäden beim Unfallgegner genau festhalten. Auch ein Fotoapparat oder eine Videokamera leisten wertvolle Dienste. Keine Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht und keinesfalls am Unfallort Schuldeingeständnisse machen, Manchmal droht die Polizei mit der Abnahme von Pass oder Führerschein, um eine Unterschrift auf einem fremdsprachigen Protokoll zu "erreichen". Für diesen Fall empfiehlt Hoffer folgende Ergänzung zur Unterschrift auf Original und Kopie: "Ich verstehe den Inhalt nicht - daher kein Anerkenntnis."

Falsche "Unfallhelfer"
Vorsicht vor vermeintlichen "Unfallhelfern", die das Auto unbedingt in eine bestimmte Werkstatt abschleppen wollen. Sie könnten sich schlimmstenfalls als Autodiebe entpuppen. Ist der Unfall mit einem Mietwagen passiert, sollte man sofort den Verleiher informieren. Auf keinen Fall auf eigene Faust abschleppen oder reparieren lassen. Liegt das Verschulden nicht eindeutig beim Unfallgegner, muss binnen einer Woche eine Meldung an die eigene Haftpflicht-Versicherung erstattet werden. Eine Reise-Kaskoversicherung für Auslandsfahrten wäre ebenfalls ratsam. "Sie garantiert, dass man sein Geld in allen Fällen rasch bekommt, auch wenn man völlig unverschuldet zu Schaden gekommen ist" sagte Hoffer.

Grüne Karte mitführen
Bei Unfällen mit Fahrzeugen aus dem EU-Bereich hilft auch eine neue einheitliche Richtlinie, damit Unfallopfer rasch und effizient zu ihrem Geld kommen. Der Anspruch kann im Heimatland des Beteiligten beziehungsweise des Opfers geltend gemacht werden. Der mühsame Weg zum Schadenersatz im Ausland wird EU-Bürgern somit erleichtert.
Innerhalb der EU sollte das Kfz-Kennzeichen als Nachweis eines bestehenden Haftpflicht-Versicherungsschutzes ausreichen. In vielen Ländern schaut die Praxis aber anders aus: "Auch wenn die Karte nicht vorgeschrieben ist, wird sie trotzdem verlangt", warnte Hoffer vor unerwarteten Problemen bei Kontrollen. Reisende sollten die Grüne Karte vor allem nach Italien mitnehmen. (APA/red.)

1.8.2005 11:42