Handymasten-Steuer in NÖ: Ministerrat setzt Gesetz doch nicht auf Tagesordnung
- Behandlungs-Antrag von Gorbach wurde abgelehnt
- Abgabe könnte erst ab Juli 2006 in Kraft treten

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Die niederösterreichische Handymasten-Steuer wird morgen wahrscheinlich - entgegen anderer Erwartungen am Wochenende - doch nicht im Ministerrat behandelt. Vizekanzler und Infrastrukturminister Hubert Gorbach (B) habe zwar einen entsprechenden Vortrag an den Ministerrat gestellt, damit das Thema auf die Tagesordnung komme, doch sei dieser am Wochenende vom Ministerratsdienst des Bundeskanzleramtes abgelehnt worden, sagte Gorbach-Sprecher Martin Standl zur APA. Die umstrittene Abgabe dürfte damit ab 2006 eingeführt werden.
Der Grund für die Ablehnung sei ein formaler gewesen, erläuterte Standl. Landesgesetze dürfen in Österreich nur vom Bundeskanzleramt in den Ministerrat eingebracht werden. Gorbach hatte in seinem Vortrag angeführt, dass die Handymasten-Steuer in mehrfacher Hinsicht gegen Bundesinteressen verstoße und die Bundesregierung daher von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch machen sollte.
Die einzige Möglichkeit, das umstrittene NÖ-Sendeanlagenabgabegesetz doch noch morgen auf die Tagesordnung zu bringen, sei ein entsprechender Antrag von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) selbst. Dafür gebe es derzeit aber keine Anzeichen, zumal der Vortrag Gorbachs vom Ministerratsdienst des Kanzleramtes abgelehnt worden sei, so Standl.
Abgabe könnte erst ab Juli 2006 in Kraft treten
Im Streit um die Niederösterreichische Handymasten-Steuer zeichne sich angeblich dahingehend ein Kompromiss ab, dass die umstrittene Abgabe nicht wie geplant ab Jänner 2006, sondern erst ab Juli 2006 in Kraft treten könnte, berichtet der "Kurier" unter Bezug auf ÖVP-Kreise. Damit hätten die Mobilfunk-Anbieter ein Jahr Zeit, um mehr Mastenstandorte zu teilen, wie im Gesetz vorgesehen, heißt es im Bericht.
Ende der Einspruchsfrist ist der 17. August
Die Einspruchsfrist der Regierung gegen das Gesetz läuft bis zum 17. August, theoretisch könnte ein Einspruch auch per Umlaufbeschluss erfolgen. Gorbach wolle jedenfalls weiter - auch auf EU-Ebene - gegen die Steuer kämpfen, so sein Sprecher.
10 Prozent NÖ-Roaming
Sollte die von Niederösterreich beschlossene Handymasten-Steuer mit Jänner 2006 umgesetzt werden, dann könnte es für alle Anrufe von oder zu Mobilfunkanlagen in diesem Bundesland einen Aufschlag von zehn Prozent auf die Handytarife geben. Dieses "NÖ-Roaming" werde den Konsumenten durch eine "NÖ"-Symbol am Handy-Display angezeigt. Beschlossene Sache sei dies aber noch nicht, so Vertreter aller fünf Mobilfunk-Netzbetreiber.
Die Kosten sollen dann, ähnlich wie bei den ORF-Gebühren, für die einzelnen Kostenstellen aufgeschlüsselt werden. Weiters warnten die Netzbetreiber vor einem Abbau unrentabler Standorte, wodurch die Notrufversorgung in Niederösterreich nicht mehr gesichert sei.
Kosten von 62 Mio. Euro für NÖ
Die Kosten für die Branche durch die Steuer bezifferte der FMK-Chef mit 62 Mio. Euro für Niederösterreich. Sollte das Gesetz bundesweit kommen, seien Kosten von bis zu 400 Mio. Euro zu erwarten. Derzeit hätten lediglich Wien und Kärnten versichert, keine Mastensteuer zu planen. (APA/red)
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