Bushido beteuert nach Entlassung: "Habe keine körperliche Gewalt ausgeübt"

Gerichtliche Voruntersuchung wurde eingeleitet Bei Schuldspruch: Bis zu 10 Jahre Haft drohen

In der Nacht zum 30. Juli 2005 war es vor dem Linzer Club "Kapu" zu einer wilden Schlägerei gekommen, da Bushido, der das Lokal mit zwei Bodyguards besucht hatte, einen 20-Jährigen verdächtigte, die Reifen seines 7-er-BMW zerstochen zu haben. Laut Polizei rissen der 26-jährige Rapper und seine Leibwächter diesen darauf hin zu Boden und traktierten ihn mit Tritten gegen Kopf und Körper.

Der 20-Jährige landete mit einer Gehirnblutung und einem Schädel-Hirn-Trauma auf der Intensivstation, Bushido - mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi - vom 3. bis zum 18. August in U-Haft. Der Musiker, dessen Künstlername "Wege des Kriegers" bedeutet, ist bekannt für gewaltverherrlichende sowie frauen- und schwulenfeindliche Texte.

Auf seiner Homepage beklagt er sich nun über die medialen "Vorverurteilungen": Die Prügel-Szenen, die für den 20-jährigen Linzer mit lebensgefährlichen Verletzungen geendet hatten, werden dort wörtlich als "Rangelei" bezeichnet. Er sei gegen den Burschen nicht tätlich vorgegangen, erklärt Bushido. Seine Begleiter wären auch keine Leibwächter gewesen, sondern "Bekannte, die mich auf Grund meines mehrwöchigen Aufenthalts in Linz dort über das Wochenende besucht haben".

Die gerichtlichen Voruntersuchungen werden noch mehrere Wochen dauern, da ein gerichtsmedizinisches Gutachten klären soll, ob es beim Verletzten schwere Dauerfolgen im Sinn des Par. 85 Strafgesetzbuch (StGB) gibt, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sollten diese gegeben sein, muss Bushido mit einer Anklage wegen Par. 87 StGB und im Fall eines Schuldspruchs mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen.

Die Justiz hatte seine Enthaftung an gewisse Auflagen gebunden, die ihn jederzeit greifbar machen sollen. Unter anderem wurde der Rapper verpflichtet, einen Wohnsitz in Österreich anzumelden.

Bushido bittet unterdessen seine Fans um Verständnis, "dass ich im Hinblick auf das laufende Strafverfahren eine detailliertere Stellungnahme zu dem Vorfall zur Zeit leider nicht abgeben kann". Dem Schwerverletzten wünscht er, dass dieser "möglichst schnell wieder gesund wird", der österreichischen Justiz, dass es ihr gelingt, "die Geschehnisse zügig aufzuklären". (apa)