Uni-Zugangsbeschränkungen: Nationalrats- präsident Andreas Khol kritisiert den EuGH
- Gericht hat die "Sogwirkung" nicht berücksichtigt
- "Bilden 50% der Medizinstudenten für Deutsche aus"
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Nationalratspräsident Andreas Khol (V) hat angesichts des Ansturms vor allem deutscher Medizinstudenten auf Österreichs Universitäten dem Europäischen Gerichtshof vorgehalten, die "Sogwirkung" bei bestehendem numerus clausus in Deutschland in seinem Erkenntnis nicht berücksichtigt zu haben. Österreich bilde "plötzlich 50 Prozent der Medizinstudenten für die Deutschen aus, ohne dass wir einen Euro bekommen, während unsere Studenten verdrängt werden", so Khol.
Wenn die Erfahrungen mit neu beginnenden Studenten vorliegen, müsse man das auf allen Ebenen wieder zur Sprache bringen - sowohl im Europäischen Rat als auch in der Kommission als auch vor dem Europäischen Gerichtshof, so Khol im Standard-Interview. Auf die Frage, ob Österreich also versuchen sollte, ein anderes Urteil zu bekommen, sagte Khol: "Ein österreichischer Student oder eine Studentin, die abgewiesen ist, könnte das auf dem Rechtsweg verfolgen - es gibt ja sehr findige Juristen, die diese Dinge angehen werden. Auch die Kommission könnt aktiv werden".
Es gebe eine Neigung vor allem des Europäischen Gerichtshofs, die "Grundrechtsbestimmungen so weit auszudehnen, dass die Grenzen der Kompetenz gesprengt werden. Wissenschaftspolitik ist keine Kompetenz der Europäischen Union, das Universitätsstudium und den Universitätszugang zu regeln gehört ins nationale Recht", betont Khol. Über den Gleichheitsgrundsatz habe man nun - entgegen alle, was bisher Lehre und Forschung gewesen sei - durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs de facto Regelungen erzwungen auf einem Gebiet, wo die EU nicht zuständig sei.
(apa/red)
