Strafvollzug im Heimatland? 45 Prozent der Häftlinge in Österreich sind Ausländer!
- Weniger als 100 Häftlinge werden jährlich überstellt
- PLUS: Kritik der Opposition an Strafvollzug
·Kritik der Opposition beim Strafvollzug!
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Das Justizministerium will angesichts der hohen Häftlingszahlen den Strafvollzug im jeweiligen Heimatland forcieren. Hintergrund: Anfang Juli hatten nach Angaben des Ministeriums bereits 45 Prozent der Häftlinge in Österreich eine ausländische Staatsbürgerschaft - 3.970 von 8.793 Häftlingen sind demnach Ausländer.
Besonders hoch ist der Ausländer-Anteil allerdings unter den U- Häftlingen, für die eine Unterbringung im Ausland nicht in Frage kommt. Beinahe zwei Drittel der 1.985 U-Häftlinge in Österreicher sind Ausländer (1.212). Unter den Strafhäftlingen liegt der Ausländer-Anteil immerhin noch bei 40,5 Prozent. U-Häftlinge können wegen des laufenden Verfahrens nicht in ihrem Herkunftsland untergebracht werden. Schon jetzt möglich ist aber die Überstellung von ausländischen Strafhäftlingen in ihre Heimat - allerdings nur, wenn sowohl der betroffene Häftling, als auch die beiden involvierten Staaten dem zustimmen.
Justizministerin Gastinger will nun einen EU-Rahmenbeschluss erreichen, der die Überstellung von Häftlingen zum Strafvollzug im Heimatland erleichtert. Darin soll eine grundsätzliche Verpflichtung der Staaten zur Rücknahme "ihrer" Häftlinge verankert werden, wie der zuständige Oberstaatsanwalt im Justizministerium, Stefan Benner, gegenüber der APA erklärt. Derzeit ist der Strafvollzug im Heimatland noch ein Minderheitenprogramm: Laut Benner werden pro Jahr weniger als 100 Häftlinge in ihre Heimat überstellt.
Gut funktioniert die Zusammenarbeit laut Benner mit Rumänien, obwohl das gemeinsame Gefängnisprojekt mittlerweile vom Tisch ist. Hier existiert ein bilaterales Übereinkommen, wonach die Zustimmung des Häftlings zur Überstellung nicht benötigt wird. Die meisten Überstellungen gibt es seinen Angaben zufolge neben Rumänien in die Nachfolgestaaten Jugoslawiens sowie nach Deutschland.
Vom EU-Rahmenbeschluss betroffen wären sämtliche Strafhäftlinge aus EU-Staaten. Derzeit sitzen nach Angaben des Justizministeriums 785 EU-Bürger in Österreichs Gefängnissen, davon 286 in Untersuchungshaft.
(apa)
