Donnerstag, 28. Juli 2005

Schonfrist vorbei: Jetzt müssen Warn- westenmuffel mit 14 Euro Strafe rechnen!

  • 3 Monate wurde nur abgemahnt, nun wird abgecasht
  • PLUS: Alle Punkte der Warnwestenpflicht im Überblick

Wer ab jetzt im Auto keine Warnweste mitführt bzw. sie im Bedarfsfall nicht anzieht, muss mit einer Geldstrafe von 14 Euro rechnen, denn mit 1. August endete - laut ARBÖ - die Schonfrist für Warnwestenmuffel. Mit 1. Mai 2005 wurde auch in Österreich die Warnwestenpflicht eingeführt.

Lenkerinnen und Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnweste (oder ähnliche Warnkleidung) im Auto mitführen und im Fall einer Panne, eines Anhaltens oder Aussteigens auf der Autobahn (jedoch nicht auf Parkplätzen) tragen. Der ARBÖ hatte eine dreimonatige Schonfrist für in- und ausländische Lenker erreicht, während dieser sich die Exekutive auf reine Abmahnungen beschränkte. Diese Schonfrist endet heute.

ARBÖ-Infokampagne
Der ARBÖ setzte gemeinsam mit der Österreich Werbung bereits vor zwei Wochen die große Informationskampagne, die im April des Jahres gestartet worden war, fort, um bei den ausländischen Lenkern Verständnis für diese neue Sicherheitsmaßnahme in Österreich zu wecken. Schließlich reisen von den jährlich 28 Millionen Gästen 75 Prozent individuell und zumeist mit dem Auto an. Zusätzlich informierte der ARBÖ über seinen Partner Autoclub Europa (ACE) die Autofahrer in Deutschland, dem wichtigsten Herkunftsland österreichischer Gäste.

Warnwestenpflicht in Österreich
- Mindestens eine Warnweste muss mitgeführt werden:
Alle LenkerInnen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen müssen eine Warnkleidung mitführen. Tragen muss diese laut Gesetz - im Bedarfsfall - ausschließlich die Fahrzeuglenkerin oder der Fahrzeuglenker.
- Warnweste muss immer griffbereit sein:
Die Warnweste ist am besten im Handschuhfach, einem Seitenfach oder einem Fach an der Rückseite des Fahrer- oder Beifahrersitzes aufgehoben.
- Wann die Warnweste getragen werden muss:
- auf Freilandstraßen: wenn das Fahrzeug auf der Fahrbahn zum Stillstand kommt und ein Pannendreieck aufgestellt werden muss, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei witterungsbedingter schlechter Sicht, bei Dämmerung oder Dunkelheit
- auf Autobahnen und Autostraßen: immer wenn sich Lenkerin oder Lenker außerhalb des Fahrzeuges der Richtungsfahrbahn aufhält (Ausnahme: Autobahnparkplätze)

Die Warnkleidung
Die Warnweste muss der europäischen NORM EN471 entsprechen. Dies ist folgendermaßen zu erkennen: Durch ein Etikett, auf dem der Namen des Herstellers, die Größe, die Pflege sowie Anzahl der Waschvorgänge und "EN471", "EC" sowie ein Piktogramm aufgedruckt ist. Durch die reflektierende, fluoreszierende Farbe (fluoreszierendes Gelb, Orange und Rot), durch weiß fluoreszierenden Streifen, Logos und dergleichen (nur klein aufgedruckt). (APA/red.)

28.7.2005 10:48