Dienstag, 26. Juli 2005

Wieder schlechte Nachricht für die AUA: Airline blitzt mit ihrer Klage beim VfGH ab

  • Gericht bestätigt die Flug-Sicherheitsabgabe
  • AUA hatte gegen Verdoppelung der Gebühr geklagt

Die mit hohen Verlusten kämpfende Austrian Airlines (AUA) ist mit ihrer Verfassungsklage gegen die Anhebung der heurigen Verdopplung der Flug-Sicherheitsabgabe beim Höchstgericht abgeblitzt. Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) in seinem am Dienstag auf der Internet-Seite veröffentlichten Urteil erklärte, dass die Sicherheitsgebühren mit 7,964 Euro angemessen seien.

Die höhere Belastung der Airlines sei "sachlich begründet, da der aus der Ausweitung der Sicherheitskontrollen resultierende Nutzen, nämlich die Aufrechterhaltung bzw. Erhöhung der Sicherheit im Bereich der Zivilluftfahrt, primär im Interesse der Luftbeförderungsunternehmen bzw. der Passagiere liegt", heißt es im Urteil.

"Wir bedauern das Urteil des Verfassungsgerichtshofes (VfGH)", hieß es in einer Stellungnahme der AUA. Gleichzeitig hagelte es weitere Kritik an der Gebühr, die nun "zur Steuer geadelt" worden sei.

Die AUA hatte im März gegen die Erhöhung der Sicherheitsabgabe von 4,36 auf knapp 8 Euro durch das Finanzministerium geklagt. Ihrer Ansicht nach wird sie durch die Anhebung der Abgabe zu Unrecht mit zusätzlichen 20 Mio. Euro belastet. Nach einem Netto-Verlust von 79,1 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2005 hatte der Vorstand erst am Vortag eine Senkung der Gebühren verlangt.
(apa)

26.7.2005 13:22