Freundin mit der Sektfalsche erschlagen:
69-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt
- Angeklagter leugnete jede Tötungsabsicht
- Urteil ist nicht rechtskräftig
Zu 15 Jahren Haft wurde ein 69-jähriger Steirer am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht verurteilt. Die Geschworenen befanden ihn für schuldig des Mordes an seiner Freundin, die der Angeklagte mit einer Sektflasche im Herbst vorigen Jahres erschlagen haben soll. An die Tat selbst konnte sich der Beschuldigte nicht mehr erinnern, er bestritt jedoch jede Tötungsabsicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte die 30 Jahre jüngere Frau im Jahr 2002 kennen gelernt. Seit damals wohnte sie auch immer wieder bei ihm. Die Frau hatte laut Anklage allerdings auch mit anderen Männern "lose sexuelle Kontakte". Am 15. September vor seiner Freundin schlafen. Als er später mitten in der Nacht aufstand, saß sie mit einem fremden Mann in der Küche. Als die Frau später ins Schlafzimmer kam, erklärte sie ihrem Freund, sie habe 100 Euro aus seiner Brieftasche genommen und wäre mit dem Mann aus der Küche noch etwas trinken gewesen.
Daraufhin brach ein Streit aus. "Sie hat zu mir gesagt, ein paar Pulverl in den Sekt, dann nehm' ich Dich ein bisserl her, dann bist eh hin", schilderte der Angeklagte. Diese Worte waren zu viel, und so ergriff er die neben dem Bett stehende Sektflasche und schlug zu.
Der 69-Jährige ergriff eine leere Sektflasche, die neben dem Bett stand, und schlug laut Anklage damit auf die Frau ein. Diese erhielt mindestens zehn Schläge auf den Kopf und brach schließlich tot zusammen. Laut Strafantrag war das ganze Zimmer voller Blut, sogar an der Decke fanden sich Blutspritzer. Der Steirer konnte sich an die Tat nicht erinnern, auch nicht daran, dass er die Tote umgezogen und die Wohnung notdürftig gereinigt hatte. "Ich habe nichts gesehen, für mich war es stockfinstere Nacht."
Die Geschworenen entschieden, dass es Mord war. Der 69-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt und erbat sich Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
(apa)
