Donnerstag, 21. Juli 2005

Gefahrenzone Schutzweg: Zahl der Unfälle
mit Pkw und Fußgängern 2004 gestiegen

  • Statistik: Im letzten Jahr "krachte" es 3.428 Mal
  • Meisten Unfälle wegen Fehlverhalten der Fußgänger

Schutzweg - nicht immer ist der Name auch Programm. "Schutzwege werden immer mehr zum Kampfplatz. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Fußgängerunfälle auf geregelten Schutzwegen um 8,7 Prozent", sagte Othmar Thann, Direktor des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV) am Donnerstag.

3.428 Mal kam es im Jahr 2004 zu Kollisionen zwischen Pkw-Lenkern und Fußgängern in Österreich, über ein Viertel davon (27,7 Prozent) auf Zebrastreifen, 11,8 Prozent auf geregelten Kreuzungen. Die meisten Unfälle gehen laut Kfv auf Fehlverhalten der Fußgänger zurück und zwar um vier Mal so oft wie umgekehrt.

Schon ein Zusammenprall mit 20 km/h birgt für einen Fußgänger laut KfV ein Risiko von etwa 35 Prozent, sich schwere Verletzungen zuzuziehen. Thann: "Bei 50 km/h besteht ein 40-prozentiges Risiko, dass der Unfall tödlich endet, bei 70 km/h gibt es mit einem Tötungsrisiko von etwa 95 Prozent kaum Überlebenschancen."

Eine der häufigsten Unfallursachen ist die Missachtung des roten Ampelzeichens: Bei einer im Jahr 2002 durchgeführten Untersuchung des KfV auf Wiener Kreuzungen wurden rund 1.230 Personen beim Missachten des Haltesignals oder beim Überqueren einer Straße an nicht geregelter Stelle angehalten. 36 Prozent gaben an, dass sie es eilig hätten, 25 Prozent war die Wartezeit an der Ampel einfach zu lang.

Bei den Autofahrern dürfte das Missachten von Rotlicht noch häufiger passieren: Laut KfV geschieht dies im Schnitt alle acht Minuten. Mit 85 Prozent seien es vor allem Männer, die es mit dem Haltesignal nicht so genau nehmen.

Seit 1. Juli gehören das Missachten des Rotlichts und die Gefährdung von Fußgängern auf Schutzwegen zu den 13 Vormerkdelikten des Verkehrsministeriums. Wer einen Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn auf einem Schutzweg behindert, muss mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 726 Euro rechnen. Bei Gefährdung eines Fußgehers - etwa wenn dieser auf den Fahrbahnrand zurückspringen muss - drohen bis zu 2.180 Euro Geldstrafe und eine Vormerkung im Führerscheinregister.

Aber auch Fußgängern drohen Strafen: Wer bei Rot die Kreuzung quert oder überraschend für den Pkw-Lenker die Straße betritt, muss ebenfalls bis zu 726 Euro berappen.(apa/red)

21.7.2005 14:08