Handymasten-Steuer: Mehrkosten für Betreiber betragen bis zu 57 Millionen Euro
- Gorbach: Umstrittenes Gesetz für ein Jahr aussetzen
- Österreichweite Einführung würde bis 300 Mio. kosten
Die im Juni in Niederösterreich beschlossene Handymasten-Steuer verursache bei den österreichischen Mobilfunkbetreibern Mehrkosten von 46 bis 57 Mio. Euro pro Jahr, geht aus dem technisch-wirtschaftlichen Gutachten weiter hervor, das im Auftrag von Infrastrukturminister und Vizekanzler Hubert Gorbach (B) von der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR erstellt wurde. Gorbach schlägt Niederösterreich nun vor, das Gesetz für ein Jahr auszusetzen.
Würde die Abgabe bundesweit eingeführt, würde sich der Gesamtaufwand für die Mobilfunkbranche auf rund 238 bis 301 Mio. Euro pro Jahr belaufen, geht aus der Studie weiter hervor. Das entspreche mehr als 10 Prozent des Endkundenumsatzes bzw. 30 bis 38 Euro pro Handykunde im Jahr. Für kleinere Betreiber sei der Anteil am Umsatz aber wesentlich höher, bei tele.ring beispielsweise würde die Abgabe mehr als 20 Prozent des Umsatzes ausmachen.
Tariferhöhung wäre die Folge
Um Mehrkosten in diesem Umfang kompensieren zu können, müssten die Betreiber die Tarife deutlich erhöhen, hieß es weiter. Würden die Mehrkosten nicht auf die Konsumenten übergewälzt und würden diese nicht durch Unternehmensgewinne gedeckt, bestünde die Gefahr, dass einzelne Betreiber "in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet" seien. Der Marktwert aller Betreiber reduziere sich jedenfalls "erheblich".
Verfassungsrechtlich bedenklich
Das NÖ-Sendeanlagengesetz erweise sich angesichts der Ergebnisse der beiden Gutachten als verfassungsrechtlich bedenklich, stelle einen Widerspruch zum EU-Recht dar und belaste bereits getätigte Investitionen in Infrastruktur "nicht unerheblich", fasst die RTR zusammen. Dies habe Implikationen auf wirtschafts- und telekompolitische Überlegungen, "die vom Bundesgesetzgeber zu regeln sind und daher dessen Interessen offensichtlich negativ berühren".
Einspruchsfrist läuft noch
Gorbach schlägt Niederösterreich daher vor, das Gesetz für ein Jahr auszusetzen, noch weiter zu diskutieren, alle Fakten zu sammeln, Nutzen und Schaden abzuwägen und erst dann zu entscheiden, heißt es in einem der APA übermittelten Statement. Die Einspruchsfrist der Bundesregierung gegen die NÖ Handymasten-Steuer läuft bis 17. August. (apa)
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