Nicht rechtmäßig? Finanzministerium zeigt
3 TV-Sender wegen Telefon-Quiz-Shows an
- Grund ist Verdacht des "verbotenen Glücksspiels"
- Telefongebühren als Einsatz und Zufallsprinzip
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Das Bundesministerium für Finanzen hat drei österreichische TV-Sender wegen verbotenen Glücksspiels angezeigt. Dies berichten die eine österreichische Tageszeitung unter Berufung auf eine parlamentarische Anfragebeantwortung von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V). Anlass sind Telefongewinnspiele im Fernsehen, bei denen die Zuschauer mittels Mehrwertnummern mitspielen - und zahlen. Welche TV-Sender betroffen sind, wird in der Anfrage nicht präzisiert.
In Österreich haben derzeit Puls TV und ATVplus Telefon-Quizshows im Programm. Im ORF war bis vor kurzem der "Quiz Express" unterwegs, der allerdings nach wiederholter Kritik auch seitens des ORF-Publikumsrats in eine zeitlich nicht definierte "Sommerpause" geschickt wurde.
Bei Spielen mittels Mehrwert-Telefonnummern sei jener Teil der Telefongebühren, die an den Sender gehen, als Einsatz zu betrachten, so die Rechtsansicht des Finanzministeriums. Ist der Ausgang eines solchen Spieles "ausschließlich oder mehrheitlich vom Zufall abhängig", würden solche Ausspielungen unter das Glücksspielmonopol fallen.
Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn die Teilnahmemöglichkeit von einer zufallsbedingten "freien Leitung" abhänge: Wer nicht durchkommt, zahlt trotzdem. "Diese Teilnehmer verlieren dann zufallsbedingt ihren Einsatz", heißt es in der Anfragebeantwortung. Daher habe man die Sender "wegen des Verdachtes des Eingriffes in das Glücksspielmonopol des Bundes beziehungsweise wegen verbotenen Glücksspiels" bei den zuständigen Verwaltungsbehörden und der Staatsanwaltschaft angezeigt, zugleich wurde der Sachverhalt den Finanzbehörden "zum Zwecke der gebührenrechtlichen Überprüfung" zur Kenntnis gebracht.
(apa/red)
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