Freitag, 22. Juli 2005

Nach Neuwahl-Entscheidung: Abgeordnete ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

  • Parlamentsauflösung soll angefochten werden
  • Zeit drängt: Entscheidung bereits Ende August?

Der deutsche Grünen-Bundestagsabgeordnete Werner Schulz und seine SPD-Kollegin Jelena Hoffmann wollen ihre Klagen gegen die Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler zur Auflösung des Parlaments in den nächsten Tagen beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Hoffmann sagte am Freitag im Deutschlandfunk, die Bundestagsabstimmung über die von Kanzler Gerhard Schröder (SPD) gestellte Vertrauensfrage, mit der Anfang des Monats Neuwahlen in die Wege geleitet werden sollten, sei aus ihrer Sicht unehrlich gewesen.

Das Bundesverfassungsgericht habe 1983 in seiner Entscheidung über die gescheiterte Vertrauensfrage des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl (CDU) vor einer unechten Abstimmung gewarnt. "Ich glaube, dass dieses Mal die Vertrauensfrage nicht nur unecht war, sie ist auch unehrlich abgelaufen."

Schulz-Anwalt Wolf-Rüdiger Schenke kündigte an: "Wir werden Mitte nächster Woche die Klage einreichen." Unter Staatsrechtlern blieben die Erfolgsaussichten der angekündigten Klagen auch von kleineren Parteien umstritten.

Köhler hatte das Parlament am Donnerstag aufgelöst und eine vorgezogene Bundestagswahl für den 18. September angesetzt. Das Staatsoberhaupt folgte damit nach fast dreiwöchiger Prüfung dem Vorschlag von Bundeskanzler Schröder, der mit seiner absichtlich verlorenen Vertrauensfrage im Bundestag den Weg für Neuwahlen bereitet hatte. Köhler erklärte, dass Deutschland angesichts der gewaltigen Aufgaben, vor denen es stehe, eine Regierung brauche, die ihre Ziele mit Stetigkeit und Nachdruck verfolgen könne. Der Kanzler habe vorgebracht, dass er nicht mehr von einer stetigen Mehrheit im Parlament ausgehen könne. "Ich bin davon überzeugt, dass damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung des Bundestages gegeben sind", sagte Köhler. Das letzte Wort dürfte nun das Verfassungsgericht haben.

Schnelle Entscheidung nötig
Über die angekündigten Klagen gegen die Neuwahl muss das Bundesverfassungsgericht schnell entscheiden. Wann genau das geschieht, ist bisher offen. Als wahrscheinlich gilt, dass der Zweite Senat zunächst rasch eine mündliche Verhandlung anberaumt - möglicherweise in der ersten, spätestens in der zweiten Augustwoche. Dann wäre ein Urteil Ende August oder spätestens in den ersten Septembertagen zu erwarten.

Dieses Szenario ergibt sich aus dem Zeitplan, nach dem die Verfassungsrichter 1983 vorgegangen waren - und auf den das Gericht nun immer wieder verweist. Vier Abgeordnete hatten damals ihre Klageanträge gegen die für den 6. März angesetze Neuwahl zwischen dem 17. und 20. Jänner 1983 in Karlsruhe eingereicht - und schon am 25. Jänner fand dort eine öffentliche Anhörung statt. Für sein umfängliches Urteil benötigte der Zweite Senat gut drei Wochen - es wurde am 16. Februar verkündet.

Für einen frühen Verhandlungstermin spricht auch, dass das Gericht sich möglicherweise Luft für die Urteilsbegründung verschaffen will. Zeit, die es brauchen könnte: Erstens verlief die Meinungsbildung im Zweiten Senat in den letzten Jahren oft kontrovers und damit Zeit raubend, zweitens ist eine eher umfangreiche Begründung zu erwarten - womöglich mit abweichenden Meinungen einzelner Richter.

(apa/red)

22.7.2005 11:44