Italien: Berlusconi gewinnt Vertrauens-Votum über die umstrittene Justizreform
- Spannung bei Abstimmung in Abgeordnetenkammer
Die italienische Regierung hat am Mittwoch in der Abgeordnetenkammer mit 312 Stimmen die Vertrauensfrage über ein umstrittenes Paket zur Justizreform gewonnen. 224 Parlamentarier stimmten gegen die Regierung, ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme. Die Regierung hatte die Vertrauensfrage gestellt, um die Flut von Abänderungsanträgen zu umschiffen, die die Opposition gegen die strittige Reform eingereicht hatte. Der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, hat der Reform bereits Ende Juni zugestimmt.
Gegen die Justizreform hatten die italienischen Richter vergangene Woche zum vierten Mal binnen drei Jahren gestreikt. Die Justizreform, über die seit Beginn der Legislaturperiode 2001 gestritten wird, war bereits im vergangenen Jahr vom Parlament gebilligt worden. Staatspräsident Carlo Azeglio Ciampi hatte sich im vergangenen Dezember jedoch geweigert, sie zu ratifizieren. Mehrere Teile seien verfassungswidrig, sagte Ciampi, der eine weitere Debatte über die Reform forderte.
Die Vertrauensabstimmung fand in einer angespannten Atmosphäre statt. Die Opposition warf der Regierungskoalition vor, mit dem Vertrauensvotum jegliche demokratische Debatte über das Justizpaket auszuschalten. Kernpunkt von Berlusconis Justizreform ist die strikte Trennung der Berufskarrieren von Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern auf der einen Seite und Richtern auf der anderen. Dies bedeutet, dass Staatsanwälte und Richter nicht mehr wie bisher üblich zwischen den verschiedenen Funktionen wechseln können.
Außerdem sieht die Reform einen "strategischen" Umbau des Justizsystems vor. So sollen künftig im Selbstverwaltungsorgan der Richter und Staatsanwälte (CSM) neue Wahlverfahren gelten. Die Regierung will dadurch den Einfluss politischer Gruppen im CSM einschränken. Verboten wird Richtern nicht nur jegliche Mitgliedschaft in einer politischen Partei - was bereits von der Verfassung untersagt wird -, sondern auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sowie in "Bewegungen, Vereinen und Verbänden, die politische Ziele oder Aktivitäten dieser Natur" verfolgen.
Nicht mehr erlaubt sind also etwa die Teilnahme an Friedensmärschen, "Runden Tischen" oder der Beitritt zu Umweltorganisationen. Damit werde für Richter de facto die freie Meinungsäußerung aufgehoben - ein fundamentales Recht aller Bürger, betonten Vertreter der Opposition, die mittels Obstruktion die Verabschiedung der Reform im Senat zu boykottieren versucht hatten. Untersagt sind mit der Reform auch Kontakte der Richter zu Medien, da gegenüber Journalisten nur noch die Staatsanwaltschaft auskunftsberechtigt sei.
(apa)
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