Verwirrung um Fall von BR John Gudenus: Staatsanwalt dementiert die Einvernahme
- ORF berichtete, Gudenus werde am Montag verhört
- Politiker soll gegen Verbotsgesetz verstoßen haben
·Auslieferung von John Gudenus fix!
Beschluss im Wr. Land- tag erfolgt einstimmig
·Die Vorwürfe in der Causa John Gudenus
Verdacht auf Verstöße gegen das Verbotsgesetz
Verwunderung hat im Wiener Landesgericht eine ORF-Meldung ausgelöst, wonach der umstrittene Bundesrat John Gudenus am Montag "von der Staatsanwaltschaft" zu seiner Äußerung über Gaskammern in Konzentrationslagern einvernommen werden soll. Eine solche Einvernahme müsste vom U-Richter durchgeführt werden, die Anklagebehörde hat aber noch nicht ein Mal die Einleitung der gerichtlichen Voruntersuchung beantragt.
"Der Fall ist derzeit noch im Prüfstadium", hieß es bei der Anklagebehörde auf APA-Anfrage. Der zuständige Referent sei noch zu keinem Ergebnis gekommen, mit der Entscheidung, ob es eine Voruntersuchung geben wird, sei in den kommenden Tagen zu rechnen.
Verdacht auf Verstoß des Verbotsgesetzes
Gudenus wird verdächtigt, gegen den Paragraf 3h des Verbotsgesetzes verstoßen zu haben, der das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt. Zuletzt hatte Gudenus in einem Zeitungs-Interview erklärt, es habe keine Gaskammern im Dritten Reich gegeben, sondern nur in Polen. Zuvor hatte er mehrmals die Existenz von Gaskammern in Frage gestellt.
Am 29. Juni hatte der Wiener Landtag die Immunität von Gudenus aufgehoben. Der Bundesrat ist aus der FPÖ bereits ausgetreten, gehört aber noch der freiheitlichen Fraktion im Bundesrat an.
Der neue Präsident des Bundesrat, der Kärntner BZÖ-Mandatar Peter Mitterer, erklärte im "profil"-Interview, er sei "sehr froh", dass Gudenus ab Herbst - nach der Wiener Gemeinderats- und Landtagswahlen - nicht mehr im Bundesrat sitzen wird, "weil ich mich mit diesen Aussagen und mit diesem Stil überhaupt nicht anfreunden kann". (apa)
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