Elektronische Fußfessel kommt im Jänner: Feldversuch vorerst nur in Oberösterreich!
- Nach erster Testphase, Einsatz auch in Wien und Graz
- Noch nicht klar, wer die Entlassenen überwachen wird
Der ursprünglich für Herbst angekündigte Feldversuch für den Einsatz elektronischer Fußfesseln in der Justiz soll nun im Jänner 2006 anlaufen. Eine Verzögerung sieht man im Büro von Justizministerin Karin Gastinger (B) aber nicht - mit dem Herbst-Termin sei nämlich nicht der Projektstart, sondern die Vorlage der rechtlichen Grundlagen gemeint gewesen, sagt Pressesprecher Christoph Pöchinger. Auch beim Feldversuch selbst gab es zuletzt noch Modifikationen - von den ursprünglich geplanten drei Standorten ist man abgegangen.
Starten soll der Feldversuch nun nicht gleichzeitig in Steyr, Wiener Neustadt und Salzburg, sondern in einem ersten Schritt (von Jänner bis Ende Mai 2006) im Bundesland Oberösterreich. Anschließend soll das Projekt, bei dem bedingt aus der Haft Entlassene am Fuß- oder Handgelenk mit einem Peilsender versehen werden, auf Wien und Graz ausgedehnt werden. Insgesamt wird es den Ministeriums-Plänen zufolge bis September 2007 laufen.
Eine Informationsveranstaltung des Justizministeriums mit oberösterreichischen Richtern und Staatsanwälten sowie mit dem Bewährungshilfe-Verein Neustart hat diese Woche stattgefunden. Wissenschaftlich begleitet werden soll das Projekt nach Angaben des Justizministeriums vom Wiener Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie.
Wer die technische Infrastruktur für das Fußfessel-Projekt liefern wird, ist noch unklar. Das Vergabeverfahren läuft noch bis Ende November. Wer den Zuschlag für die Infrastruktur und die Überwachung der bedingt Entlassenen erhält, dürfte dann im Dezember feststehen. Für den direkten Kontakt mit den Haftentlassenen zuständig sein wird der Bewährungshilfeverein Neustart.
Neustart-Sprecher Andreas Zembaty rechnet damit, dass bis September 2007 insgesamt 90 bis 100 bedingt Entlassene am Feldversuch teilnehmen werden. Zum Zug kommen sollten laut Zembaty Personen, die wegen ihrer guten persönlichen Prognose eigentlich bedingt entlassen werden könnten, bei denen die Richter wegen so genannter "generalpräventiver Erwägungen" (sprich: mit Bedacht auf die abschreckende Wirkung der Haftstrafe) aber vor einer bedingten Entlassung zurückschrecken.
In diesen Fällen soll den Richtern die Möglichkeit gegeben werden, mit der Fußfessel eine zusätzliche Bewährungsauflage zu verordnen. Dies solle die Richter dazu bringen, "generalpräventive Erwägungen nicht so rigid zu handhaben, wie sie es derzeit leider tun", sagt Zembaty. Für die Betroffenen werde es jedenfalls individuelle "Wochenpläne" (beispielsweise mit bestimmten vorgeschriebenen Arbeitszeiten) geben. Zembaty: "Die intensivste sozialarbeiterische Betreuung, die es bei Neustart jemals gegeben hat." (apa)
Atomkatastrophe Fukushima09:16
In Fukushima versagtKrisenmanagement: Ex-Premier Kan räumt Fehler ein. Verstrahlte Fische vor US-Küste.
Streit zwischen Autofahrern10:17
Axt-Attacke in Wien33-jähriger Mann rastet völlig aus - Polizei nimmt aufgebrachten Lenker fest
