Donnerstag, 21. Juli 2005

Arzneimittel-Skandal in Österreich: Für Ärzte gibt es kein gerichtliches Nachspiel

  • Rauch-Kallat will 7.500 Euro-Grenze für Geschenke
  • Experte sieht in Naturalrabatten "nichts Bedenkliches"

Die von manchen Hausärzten mit Hausapotheke den Krankenkassen verrechneten Medikamente, die sie von Pharma-Firmen gratis bekommen haben sollen, werden voraussichtlich kein gerichtliches Nachspiel haben. Die Staatsanwaltschaft Wien hat am Donnerstag klar gestellt, dass es derzeit keine Ermittlungen in dieser Causa gebe. Auch der Hauptverband der Sozialversicherungsträger kann sich keine Klagen vorstellen, sondern will stattdessen über niedrigere Preise verhandeln. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) hat unterdessen einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem ärztliche Geschenkannahme ab 7.500 Euro jährlich unter Strafe gestellt werden soll.

Der Sprecher Staatsanwaltschaft Wien, Ernst Kloyber, äußerte Zweifel, dass diese Praxis der Ärzte überhaupt strafbar ist und zog einen Vergleich: Wenn ein Elektrohändler angesichts hoher Verkaufszahlen vom Hersteller ein Radio geschenkt bekomme und das verkaufe, dann sei das ja auch nicht illegal. Die Staatsanwaltschaft in St. Pölten hat bereits im ersten Halbjahr eine Anzeige über fragwürdige Verschreibungsmethoden in Hausapotheken zurückgelegt, weil die Hinweise damals zu unkonkret waren.

Hauptverband wird nicht klagen
Auch von Seiten des Hauptverbandes droht den Ärzten kein Ungemach. Vorstandsvorsitzender Erich Laminger kann sich nicht vorstellen, dass der Hauptverband Rückforderungen stellt oder rechtliche Schritte einleiten könnte. Dafür gebe es keine Berechtigung, die Preise seien gelistet, "insofern ist alles korrekt abgelaufen". Allerdings will der Hauptverband jetzt mit dem Pharma-Firmen über niedrigere Preise verhandeln. Wenn die Pharma-Firmen in der Lage seien, den Ärzten derartige Rabatte zu gewähren, dann müssten auch andere Preise für die Sozialversicherung drinnen sein, meinte Laminger. Dagegen wehrt sich aber bereits die Pharmig, weil ohnehin die Medikamentenpreise um 14 Prozent unter dem EU-Schnitt lägen.

Experte sieht in Naturalrabatten "nichts Bedenkliches"
Auch ein steuerliches Problem besteht bei diesen Naturalrabatten offensichtlich nicht. "Ich sehe an dieser Praxis überhaupt nichts Bedenkliches", sagte Karl Bruckner von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Vorsätzlicher Betrug könne nur vorliegen, wenn die Ärzte Medikamente verkaufen, die als Gratismuster ausdrücklich nicht zum Weiterverkauf bestimmt seien. Wenn dies nicht der Fall sei, dann seien Naturalrabatte unbedenklich.

Rauch-Kallat stellt neues Gesetz vor
Gesundheitsministerin Rauch-Kallat hat aber inzwischen einen Entwurf für ein neues Arzneimittelgesetz in Begutachtung geschickt, der die Annahme von Geschenken im Wert von mehr als 7.500 Euro pro Jahr mit einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten bedroht. Die Mediziner dürfen demnach finanzielle oder materielle Zuwendungen nur "von geringem Wert" oder für medizinische Belange annehmen.

Die zuletzt kritisierten "Naturalrabatte" werden im Gesetz nicht explizit erwähnt. Näheres soll sich in einer noch folgenden Verordnung des Gesundheitsministeriums finden, hieß es im Büro von Ministerin Rauch-Kallat. Nach Ansicht von SPÖ-Gesundheitssprecher Manfred Lackner jedoch damit das Problem aber nicht zu lösen sein.

Nach einem von der Ärztekammer im Juni bereits beschlossenen Verhaltenskodex dürfen Ärzte aber jetzt schon keine "unangemessenen Geschenke" annehmen. Bei Verfehlungen dagegen drohen disziplinäre Maßnahmen. Diese reichen von einer Verwarnung und Untersagung bis zu Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar einem befristeten Berufsverbot.
(apa/red)

21.7.2005 08:20