Prozess um Wague-Tod: Notarzt und Polizisten über Verantwortung uneinig
- Mediziner: Habe mich vor Beamten gefürchtet
- Polizisten: Haben uns auf den Notarzt verlassen
Am dritten Verhandlungstag um den Tod des am 15. Juli 2003 im Wiener Stadtpark ums Leben gekommenen Cheibani Wague gab der - wie sechs Polizisten und drei Sanitäter - der fahrlässigen Tötung beschuldigte Notarzt an, er habe sich vor den Polizisten gefürchtet. Daher habe er auch nicht eingegriffen, als diese auf den mit gefesselten Händen in Bauchlage am Boden fixierten Schwarzafrikaner einschlugen. Das wurde von den Beamten aber entschieden bestritten.
Die Beamten wiederum konterten später in der Verhandlung auf die Vorwürfe des Mediziners, dass sie sich auf diesen verlassen hätten - und schoben damit die Verantwortung an den 57-Jährigen zurück: "Wenn er merkt, dass etwas nicht in Ordnung ist, wird er es uns sagen", gab einer der Polizisten seine damalige Einschätzung wieder. Seitens des Notarztes seien aber keine Anweisungen zu hören gewesen, Cheibani Wague nur an den Oberarmen zu Boden zu drücken, nachdem jener die Beruhigungs-Spitze bekommen hatte. Selbiges hatte der Notarzt behauptet.
Der 57-jährige Mediziner gab an, Faustschläge und "ein paar leichte Tatscherln auf den Kopf" beobachtet zu haben: "Die waren in Rage, dass ich mich gar nicht getraut habe, etwas zu sagen." Warum er denn seiner Aufgabe als Arzt nicht nachgekommen sei, die für Wague doch bedrohliche Situation mit seinem Einschreiten zu beenden, hakte der Richter nach. "Für mich war das die Obrigkeit. Die haben das Machtmonopol. Ich hab' mich nicht getraut", sagte der Arzt in Richtung der Polizisten.
Situation falsch eingeschätzt?
Im Übrigen habe der Notarzt die Situation für Wague zunächst nicht als lebensbedrohlich eingestuft: "Das war ein junger, kräftiger Mann. Wenn das ein alter Mann ist, ein 80-Jähriger, hätte ich das eher erwartet." Der Mediziner brachte auch den "Fall Omofuma" ins Spiel (Anm.: Im Mai 1999 war der nigerianische Schubhäftling Marcus Omofuma bei seiner geplanten Abschiebung mit verklebtem Mund und an seinen Sesseln gefesselt im Flugzeug gestorben). Der Notarzt habe gelaubt, die Polizisten hätten die im Anschluss daran heraus gegebenen Erlässe des Innenministeriums gekannt und würden sich dementsprechend verhalten.
Dem war allerdings nicht so, wie sich in der Verhandlung heraus stellte. Die sechs Beamten betonten jedenfalls, sie hätten keinen entsprechenden Erlass gesehen. "Nichtlesen genügt nicht", meinte darauf Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel und beantragte die Einvernahme eines leitenden Beamten des Innenministeriums um die Frage zu klären, ob die Richtlinien den Sicherheitswachebeamten zur Kenntnis gebracht worden waren. Dem Beweisantrag wurde stattgegeben.
Ein Zeuge demonstrierte am Donnerstag den so genannten Armstreckhebel, mit dem offenbar ausreichend geschulte Polizisten renitenten Personen bei Amtshandlungen gekonnt Handschellen anlegen. Der Zeuge versieht bei der Wega Dienst, einer der Verteidiger stellte sich als "Demonstrationsobjekt" zur Verfügung, indem er sich bäuchlings vor den Richtertisch legte.
Der Zeuge benötigte nicht lange, um in Kniestellung dem Anwalt den einen Arm auf den Rücken zu biegen und dann den anderen hinzuzuziehen. Eine andere Methode, um das gewünschte Ziel zu erreichen, wäre das Fixieren der Beine, führte der Polizist aus: "Solche Sachen machen wir aber nur bei der Wega. Solche Sachen machen wir nicht im Bezirk." Im Übrigen sei "jeder Vorfall anders".
Es begann als "ganz normale Amtshandlung"
Als einen an sich verlässlichen Mitarbeiter, den er ein paar Mal beim Joint-Rauchen erwischt hatte und von dem es hieß, er habe zumindest in der Vergangenheit ein "größeres Drogenproblem" gehabt - so schilderte der Leiter des so genannten Afrikadorfes im Stadtpark Cheibani Wague, der dort als Nachtwächter tätig war. "Die Polizei hat in meinen Augen am Anfang eine ganz normale Amtshandlung getätigt", so der 40-jährige Mann am Donnerstagnachmittag als Zeuge im Prozess um den Tod des 33 Jahre alten Mauretaniers im Wiener Stadtpark.
Wague habe sich zuletzt allerdings sehr verändert, erklärte der Zeuge: "Der Cheibani ist immer komischer, immer aggressiver geworden". Am 15. Juli 2003 sei er regelrecht ausgerastet: "Mir war klar, dass er Hilfe benötigt, psychologische Hilfe. Deswegen habe ich den Notarzt gerufen."
Wague sei aber danach auf ihn losgegangen, und zwar mit einer derartigen Aggressivität, dass sein Chef sich aus Angst mit seiner Freundin in sein Auto flüchtete und die Tür von innen verriegelte: "Ich hab' wirklich Angst gehabt. Der Cheibani ist außer Rand und Band gewesen. Er hat einfach durchgedreht, und das unter höchster Aggressivität."
Der Leiter des Afrikadorfes rief darauf hin mit seinem Mobiltelefon auch die Polizei zu Hilfe: "Ich habe vor der Windschutzscheibe einen Verrückten gesehen." Als die Polizisten eintrafen, hätten diese eine "ganz normale Amtshandlung" begonnen, sagte der Zeuge. Wague sei jedoch mit gesenktem Kopf auf einen Beamten losgegangen. Man habe ihn "abgestoppt".
Nachdem man ihn auf eine Bahre gelegt hatte und in den Rettungswagen schob, um ihn ruhig zu stellen, sei Wague plötzlich aus dem Fahrzeug gesprungen: "Er hat wie wild um sich geschlagen. Er ist auf die Polizei los, und da ist es zu dem Gerangel gekommen."
Die Beamten hätten den Tobenden gebändigt, und ab diesem Zeitpunkt dürften sie nach Darstellung des Zeugen nicht mehr zimperlich mit ihm umgegangen sein: "Ich kann mich an fünf Faustschläge erinnern. Zwei auf den Kopf, drei in den Nacken." Auch der Satz "Du Sau, du hast noch immer nicht genug!" sei gefallen.
Für den 40-Jährigen hatte der tödliche Ausgang des Ganzen berufliche Konsequenzen. Im Afrikadorf galt er als "der Schuldige" an Wagues Ableben, er bekam Droh-Mails: "Man hat mir verboten, ins Dorf zu gehen. Mir hat keiner geglaubt, dass ich mich von Cheibani am Leben bedroht gefühlt habe."
Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Richter Gerhard Pohnert kündigte an, so rasch wie möglich weiter verhandeln zu wollen. Sollte das ergänzende notfallmedizinische Gutachten nicht bis Anfang September vorliegen, ist eine längere Pause allerdings unvermeidlich: Einer der Beschuldigten hat schon von längerem vom 9. September bis zum 3. Oktober eine Urlaubsreise gebucht.
(apa/red)
