Falsche Gesetzes-Anwendung: Österreich bei EU-Rechtsratifizierung Durchschnitt
- Nur 4 Staaten haben Verfahren gegen sich reduziert
·Zustimmung zu EU-
Türkei-Beitritt sinkt
Nur mehr 10 Prozent der
Österreich sind dafür
·Deutschland: EU-Haftbefehl ungültig
Deutsche dürfen daher nicht ausgeliefert werden
·EU: Außenminister- Gipfel ohne Fortschritt
Türkei-Mandat ungeklärt, kein Termin für Kroatien
Die EU-Kommission sieht in den 25 Mitgliedstaaten Mitte 2005 Fortschritte bei der Umsetzung von EU-Binnenmarktvorschriften, allerdings werden die EU-Gesetze noch häufig falsch angewendet. Nur vier Mitgliedstaaten - darunter Österreich - haben es daher geschafft, die Zahl der gegen sie anhängigen Vertragsverletzungsverfahren zu reduzieren, teilte die EU-Kommission am Montag mit.
Elf Länder haben das Ziel, nicht mehr als 1,5 Prozent der Richtlinien bzw. 24 verspätet umzusetzen, erreicht. Am vorbildlichsten sind laut EU-Kommission Litauen, Ungarn und Slowenien, Dänemark und Finnland die nur zwischen elf und 13 EU- Gesetze bzw. weniger als ein Prozent nicht zeitgerecht umgesetzt haben. Österreich sowie die Niederlande, Irland, Polen, Zypern haben das Ziel knapp verfehlt. Die schlechteste Bilanz bei der Umsetzung von Gemeinschaftsrecht weist Italien mit 66 nicht zeitgerecht umgesetzten Richtlinien auf. Insgesamt hinken neun Ländern deutlich hinter den Zielvorgaben hinterher, wobei Luxemburg und Griechenland nur knapp besser als Italien sind. In einigen Fällen ist die Frist für die Umsetzung bereits um mehr als zwei Jahre überschritten.
Im Schnitt hat sich das "Umsetzungsdefizit" - der durchschnittliche Prozentsatz der geltenden Binnenmarktrichtlinien, die die einzelnen Mitgliedstaaten nicht fristgerecht in innerstaatliches Recht überführt haben - auf 1,9 Prozent verbessert, verglichen mit 7,1 Prozent im vergangenen Jahr.
Die angepeilte Senkung von Vertragsverletzungsverfahren gegen die Mitgliedstaaten gelang nur vier Mitgliedstaaten, konkret Belgien, Österreich, Frankreich und den Niederlanden. Gegen Österreich waren nach Angaben der Kommission Anfang Mai 56 Verfahren anhängig verglichen mit 32 gegen Dänemark 152 gegen Italien. Dänemark ist trotz vieler neu-eingeleiteter Verfahren das Land mit den wenigsten laufenden Verfahren, Italien hält auch hier mit Abstand den Negativ- Rekord. (apa)
