Polizeischikanen im Ausland: Während der Reisezeit immer mehr willkürliche Strafen!
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- ÖAMTC fordert europaweit einheitliche Mindestrechte
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sind in Kraft getreten!
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In der Hauptreisezeit mehren sich die Beschwerden von ÖAMTC-Mitgliedern über willkürliche Bestrafungen im Ausland. "Vor allem das Fehlen der grünen Versicherungskarte und abgelaufene Pickerl führen immer wieder zu Problemen", weiß ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch.
Die Sprache ist fremd, man kennt die landesüblichen Verfahrensvorschriften nicht - Autofahrer haben im Ausland bei unrechtmäßigen Polizeibeanstandungen nur selten die Chance auf eine faire Behandlung. 2007 soll EU-weit der Beschluss über die gegenseitige Vollstreckung von Geldstrafen in Kraft treten.
Einheitliche Mindestrechte
Der Club fordert, dass begleitend zum Beschluss europaweit einheitliche Mindestrechte verankert werden. "Nur dadurch ist sichergestellt, dass sich Österreicher in ihrem Heimatland gegen ungerechtfertigte Bestrafungen im Ausland wehren können", bekräftigt Haupfleisch. Eine dringende Forderung, wie einige "Highlights" der letzten Tage zeigen:
Polizeischikanen
- In Italien wurde einem Salzburger der Führerschein abgenommen, weil er nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden keine Versicherungsdaten vorlegen konnte. Erst nach ÖAMTC-Interventionen und der Vorlage einer Polizzen-Kopie erhielt er seinen Führerschein zurück. "Faktum ist, dass in Italien seit Jahrzehnten das österreichische Kennzeichen als Nachweis eines Versicherungsschutzes genügen muss", ärgert sich der ÖAMTC-Chefjurist.
- Auch in Ungarn sollte ein ÖAMTC-Mitglied 30.000 Forint Strafe zahlen, weil seine Grüne Karte bereits im April abgelaufen war. Für Ungarn gilt dasselbe wie für Italien. "Die Polizei hätte die Grüne Karte gar nicht kontrollieren dürfen", sagt der ÖAMTC-Experte.
- In Ungarn und Slowenien wurden Autofahrer bestraft, deren §57a - Begutachtungspickerl bereits abgelaufen war. "Allerdings innerhalb der in Österreich gesetzlich festgelegten Toleranzfrist von vier Monaten. Nach dem weltweit gültigen Straßenverkehrsabkommen fallen Fragen der Begutachtung ausschließlich in die Kompetenz des Zulassungslandes", kritisiert Haupfleisch.
Infos und Hilfe
Die Juristen des ÖAMTC sind im Rahmen des ÖAMTC-Schutzbrief-Notrufes rund um die Uhr unter der Telefon-Nr. +43 (0)1 25 120 00 erreichbar.
(APA/red.)
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