AK warnt vor Kauf gefälschter Waren im Ausland: Urlauber erhielten Geldstrafen
- 10.000 wegen Kauf einer gefälschten Luxusbrille
- Zollbehörden können die Ware beschlagnahmen

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Oftmals werden Touristen in Urlaubsorten von so genannten fliegenden Händlern Markenwaren zum Spottpreis angeboten. Dass diese Artikel gefälscht sind, ist den meisten Menschen bewusst. Was viele jedoch nicht wissen, ist dass man sich mit dem Erwerb von Fälschungen strafbar macht.
Der Kauf einer nachgemachten Gucci-Tasche kam einer Urlauberin in Italien teuer zu stehen. Sie hatte die Tasche bei einem Händler am Strand erworben, war gleich darauf von der italienischen Polizei festgenommen worden und musste 3.333 Euro Strafe zahlen.
Gefälschte Brille
Ähnlich erging es einer dänischen Urlauberin, die eine gefälschte Luxusbrille um zehn Euro erstanden hatte und zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verdonnert wurde. Die Strafe verringere sich auf 3.333 Euro, wenn sie innerhalb von zwei Monaten bezahlt werde.
Urlauber nicht informiert
"Leider wissen Urlauber, die Kopien von Rolex, Gucci, Armani oder Boss kaufen, nur selten über die Rechtsfolgen bescheid", sagte AKNÖ-Konsumentenberater Martin Hofecker. Doch nicht nur wer auf frischer Tat ertappt wird, muss sich vor Konsequenzen fürchten. Auch wer sich die Waren per Postsendung zukommen lassen will, kann erwischt werden.
Beschlagnahmung möglich
Zollbehörden können Postsendungen im Verdachtsfall oder im Auftrag von Markenfirmen zurückhalten und die gefälschten Waren vernichten. Eine Beschlagnahme des Postpaketes ist auch innerhalb der EU möglich. Der Konsument erhält die Zollnachricht, dass er innerhalb von fünf Tagen widersprechen kann, andernfalls wird die Fälschung vernichtet.
Schadenersatz für Markenfirma
Im persönlichen Gepäck können die gefälschten Waren nicht beschlagnahmt werden, wenn sie etwa als Geschenk gedacht sind und den Wert von 175 Euro nicht übersteigen. Wusste der Konsument aber, dass es sich um eine Kopie handelt, kann die Markenfirma Schadenersatz verlangen.
Verwaltungsstrafen drohen
Nicht nur der Erwerb im Ausland und die Einfuhr sind verboten, auch die Finanzbehörden sind interessiert: Konsumenten drohen Verwaltungsstrafen bis zu 4.000 Euro.
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