Erste Zivilverfahren sind bereits beendet: Einigung auf relativ niedrige Entschädigung
- Sasser-Autor muss weniger als 1.000 Euro zahlen
- Weitere Zivilverfahren werden nicht mehr erwartet
Die ersten Zivilverfahren gegen den Programmierer des Sasser-Wurms sind bereits abgeschlossen. In vier Fällen haben sich die Beteiligten auf eine Enschädigung unter 1.000 Euro geeinigt - eine Summe, die auch der mittellose Viren-Schreiber Sven J. aufbringen kann.
Der 19-jährige Hobby-Programmierer muss sich derzeit vor dem Landgericht Verden verantworten. Am zweiten Prozesstag wurden Mitarbeiter von geschädigten Firmen in den Zeugenstand gerufen, berichtet Heise.de.
Neben dem Staatsanwalt haben ein Anwaltsbüro, eine Versicherungsagentur, ein kaufmännisches Unternehmen und eine Privatperson Sven J. angeklagt. Ein Baustoffhändler hat seine Klage wieder zurückgezogen. Weitere Zivilverfahren werden, wie es im Moment aussieht, nicht mehr auf den Sasser-Entwickler zukommen. (red)
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