"Ich habe Angst, dass mein Leben im Eimer ist": Sasser-Erfinder legt ein Geständnis ab
- Die ersten Zivilverfahren endeten in einem Vergleich
- Angeklagter Teenager ist ein echter PC-Fachmann

·Erste Zivilverfahren sind bereits beendet
Parteien einigen sich auf Zahlung unter 1.000 Euro
·Sasser: Beobachter diskutieren die Strafe
Uneinigkeit über den Sinn
einer harten Bestrafung
·Sasser-Autor gesteht Verbreitung von Virus
19-Jähriger legte weltweit
unzählige Rechner lahm!
·Netsky immer noch in den Viren-Top 10
Wurm wurde vor über einem Jahr freigesetzt!
·Würmer sind jetzt noch aggressiver!
Die "Sasser"-Plage wirkt dagegen beinahe harmlos
·"Sasser" infizierte Millionen Computer
Microsoft setzte Kopfgeld aus, Flüge gestrichen
·Viren-Rekord: Neue
Bösewichte 2004
Drei Schädlinge sorgten für Hälfte der Attacken
·Sasser-Wurm kam direkt aus der Idylle
Nachbarin: Das ist so ein freundlicher, junger Mann
·"Sasser"-Schreiber kommt vor Gericht
Verfahren gegen den 19-Jährigen startet Dienstag
Der Erfinder des Computervirus' "Sasser" hat zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Verden in Deutschland ein umfassendes Geständnis abgelegt. Sven J. (19) aus Niedersachsen ist wegen Datenveränderung, Computersabotage und Störung öffentlicher Betriebe angeklagt. "Sasser" hatte vor einem Jahr weltweit Millionen Computer lahm gelegt und große Schäden verursacht.
"Sasser" und der ähnliche Virus "Netsky" hatten im Frühjahr 2004 Millionen Windows-Nutzer zu Verzweiflung getrieben. Befallene Rechner starteten sich immer wieder selbst und waren nicht zu benutzen. Automatisch wurde das Virus außerdem als E-Mail-Anhang an andere E-Mail-Adressen weitergeschickt. "Sasser" nutzte dabei eine Sicherheitslücke der Betriebssysteme Windows 2000 und Windows XP.
Schadenersatzforderungen
Für den Prozess in Verden hat das Gericht die Fälle von 142 befallenen Computeranlagen ausgewählt, an denen ein Schaden von 130.000 Euro entstanden war. Die tatsächlichen Schäden waren weit größer. Die Firmen könnten versuchen, von J. Schadenersatz zu bekommen.
Höchststrafe von fünf Jahren
Die Höchststrafe für die angeklagten Taten beträgt fünf Jahre Haft. "Der Strafrahmen des Erwachsenenstrafrechts gilt aber nicht, weil der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war", machte eine Gerichtssprecherin klar. Sven J. drohe nur dann Haft, wenn das Gericht bei ihm "schädliche Neigungen oder eine besondere Schwere der Schuld" feststelle.
Sven J. ist ein Fachmann
Für den Prozess sind zunächst drei Verhandlungstage bis Donnerstag vorgesehen, es sind sechs Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Der Angeklagte ist Fachmann: Er besuchte eine Berufsfachschule für Informatik und seine Eltern betreiben ein Computergeschäft. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch gegen fünf mutmaßliche Komplizen aus dem schulischen Umfeld von J., will aber das Ergebnis des ersten Prozesses abwarten.
Microsoft hat Belohnung ausgesetzt
Sven J. war aufgeflogen, nachdem sich der US-Softwaregigant Microsoft eine Belohnung von 250.000 Euro ausgesetzt hatte. Daraufhin verriet ein Bekannter aus der Informatik-Schule den mutmaßlichen Urheber. Die Polizei ertappte J. bei der Arbeit an seinem Computer.
Angeklagter besorgt um seine Zukunft
J. machte sich in einem Medienbericht vor allem Sorgen um seine finanzielle Zukunft: "Ich habe Angst, dass mein Leben im Eimer ist", erklärte er. "Wie soll ich denn alles zahlen, wenn viele Klagen kommen? Ich kann mich doch nur bei allen entschuldigen." (apa)
Amphibienfahrzeug Sea Lion08:07
Zu Wasser und zu LandKonstrukteur Mark Witt baut sich das schnellste Amphibienfahrzeug der Welt
