Deutsche Top-Manager müssen Gehalt nennen: Bundesrat verabschiedete Gesetz!
- Regelung gilt erstmals für das Geschäftsjahr 2006
- Bei Verstoß: Bußgeld von 50.000 Euro pro Vorstand
Die Vorstände von Deutschlands börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig ihr genaues Jahresgehalt nennen. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat verabschiedet. Der Bundestag hatte es bereits in der vergangenen Woche gebilligt. Betroffen sind insgesamt rund tausend Unternehmen. Eine freiwillige Offenlegung war am Widerstand von Konzernen wie BMW, DaimlerChrysler und Porsche gescheitert. Die Nennung der Vorstandsbezüge wird nun mit den Geschäftsberichten für das Jahr 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden.
Künftig müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluss bis ins Detail publik gemacht werden, aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Vorstand möglich.
Derzeit sind von den 30 Konzernen im Deutschen Aktienindex (DAX) nur 20 Vorstände zur Veröffentlichung der Gehälter bereit. Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch der Chemiekonzern BASF oder der Versicherer Münchner Rück. Unter den Managern, die ihr Gehalt veröffentlichten, verdiente im vergangenen Jahr der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am besten. Er kam auf ein Gehalt von 10,08 Mio. Euro. Am Ende der Tabelle rangierte der Chef der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, mit 1,02 Mio. Euro. (apa)
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